Landesarbeitsgericht Niedersachsen, Urteil vom 19. November 2025 – 8 SLa 372/25
Quelle: Urteil im Volltext (Landesrecht Niedersachsen)
Eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung gilt normalerweise als starker Beweis dafür, dass jemand krank ist. Es gibt aber Situationen, in denen Gerichte genauer hinsehen – vor allem rund um eine Kündigung.
Was hat das Gericht entschieden?
Fallen Krankmeldung und Kündigung zeitlich zusammen und bescheinigt der Arzt die Arbeitsunfähigkeit passgenau bis zum letzten Tag des Arbeitsverhältnisses, kann das berechtigte Zweifel an der Bescheinigung begründen. Das Gericht folgt damit der Linie des Bundesarbeitsgerichts. Der Arbeitnehmer muss dann auf andere Weise beweisen, dass er wirklich krank war – zum Beispiel durch Aussagen des behandelnden Arztes. Im entschiedenen Fall hatte die Arbeitnehmerin selbst gekündigt; die Aussage ihrer Ärztin reichte dem Gericht als Beweis nicht aus.
Was heißt das für Sie?
- Sind Sie nach einer Kündigung tatsächlich krank, gehen Sie zeitnah zum Arzt und lassen Sie Beschwerden und Behandlung dokumentieren.
- Rechnen Sie damit, dass der Arbeitgeber die Entgeltfortzahlung verweigern könnte, wenn die Krankmeldung genau bis zum Vertragsende reicht.
- Verweigert der Arbeitgeber die Zahlung, lassen Sie prüfen, welche Beweise Sie haben und ob sich eine Klage lohnt.
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Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine rechtliche Beratung im Einzelfall.