Arbeitsrecht
Keine Panik
Eine plötzliche Kündigung oder Abmahnung kann erschreckend sein. Bei mir treffen Sie auf offene Ohren und schnelle Hilfe. Ich unterstütze Sie in allen Ihren Anliegen zum Thema Arbeitsrecht. Hier finden Sie einige Informationen und FAQs.
Arbeitsvertrag
Wie kommt ein unbefristeter Arbeitsvertrag zustande?
Ein unbefristeter Arbeitsvertrag kann schriftlich oder mündlich zustande kommen. Ihr Arbeitsverhältnis ist auch ohne Schriftform wirksam.
Wird kein schriftlicher Arbeitsvertrag geschlossen, ist Ihr Arbeitgeber verpflichtet, Ihnen binnen eines Monats nach dem vereinbarten Beginn des Arbeitsverhältnisses eine Niederschrift der wesentlichen Arbeitsvertragsbedingungen auszuhändigen (Nachweisgesetz der für ein Arbeitsverhältnis geltenden wesentlichen Arbeitsbedingungen).
Befristeter Arbeitsvertrag
Was ist ein zeitlich befristeter Arbeitsvertrag?
Ein zeitlich befristeter Arbeitsvertrag endet nicht durch eine Kündigung, sondern durch Zeitablauf. Ihr Vertrag endet mit einem bestimmten Datum.
Was ist ein zweckbefristeter Arbeitsvertrag?
Wenn Sie einen zweckbefristeten Arbeitsvertrag vereinbart haben endet Ihr Arbeitsverhältnis nicht zu einem Zeitpunkt, sondern mit dem Eintritt eines künftigen Ereignisses (zB.: Einstellung während der Elternzeit, Einstellung zur Vertretung eines erkrankten Kollegen).
Wann endet ein zweckbefristetes Arbeitsverhältnis?
Gemäß § 15 Abs.2 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) endet ein zweckbefristeter Arbeitsvertrag mit Erreichen des Zwecks, frühestens aber zwei Wochen nach Zugang der schriftlichen Unterrichtung des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber über den Zeitpunkt der Zweckerreichung.
Sollten Sie zur Vertretung eines abwesenden Kollegen (zB.: Erkrankung) zweckbefristet eingestellt worden sein, so muss Ihr Arbeitgeber Ihnen gegenüber schriftlich anzeigen, dass der Kollege wieder da ist und der Zweck erreicht ist. Erst 2 Wochen nach der Anzeige durch Ihren Arbeitgeber endet das Arbeitsverhältnis. Es reicht nicht aus, dass der vertretene Kollege wieder da ist.
Ein befristeter Arbeitsvertrag zur Vertretung eines Arbeitnehmers während der Elternzeit kann bei vorzeitiger Beendigung der Elternzeit von Ihrem Arbeitgeber unter Einhaltung einer Frist von mindestens drei Wochen, jedoch frühestens zum Ende der Elternzeit, gekündigt werden. Das Kündigungsschutzgesetz ist in diesem Fall nicht anzuwenden (§ 21 Abs. 4 und 5 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz).
Kann ein befristeter Arbeitsvertrag vorzeitig gekündigt werden?
Eine ordentliche Kündigung ist während der Laufzeit des Vertrages gemäß § 15 Abs.3 TzBfG ausgeschlossen, es sei denn, Sie haben eine Kündigungsmöglichkeit vertraglich vereinbart oder diese ist in einem anwendbaren Tarifvertrag vorgesehen.
Eine außerordentliche Kündigung des Vertrags aus wichtigem Grund ist immer möglich.
Wann sind befristete Arbeitsverträge zulässig? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Befristete Arbeitsverträge müssen gemäß § 14 Abs.4 TzBfG
- schriftlich vereinbart werden, damit die Befristung wirksam ist.
- bei Einer schriftlich vereinbarten Zeitbefristung zusätzlich:
- -ein Sachgrund gemäß § 14 Abs.1 TzBfG vorliegt oder
- – wenn die Befristung höchstens zwei Jahre beträgt (§ 14 Abs.2 TzBfG).
- bei einer schriftlich vereinbarten Zweckbefristung zusätzlich:
- -ein Sachgrund gemäß § 14 Abs.1 TzBfG vorliegt.
Enthält Ihr Arbeitsvertrag keinen sachlichen Grund, so darf Ihr Arbeitgeber Ihren Arbeitsvertrag höchstens für die Dauer von zwei Jahren zulässig begrenzen.
Haben Sie in Ihrem Arbeitsvertrag wirksam einen Sachgrund vereinbart, ist es zulässig, befristete Arbeitsverhältnisse auch mehrfach hintereinander und zeitlich unbeschränkt zu vereinbaren, eine sogenannte „Kettenbefristung“.
Wann ist ein befristeter Arbeitsvertrag durch einen Sachgrund gerechtfertigt?
Ein sachlicher Grund für eine Zeit- oder Zweckbefristung liegt gemäß § 14 Abs.1 TzBfG insbesondere vor, wenn
- der betriebliche Bedarf an der Arbeitsleistung nur vorübergehend besteht,
- die Befristung im Anschluss an eine Ausbildung oder ein Studium erfolgt, um den Übergang des Arbeitnehmers in eine Anschlussbeschäftigung zu erleichtern,
- der Arbeitnehmer zur Vertretung eines anderen Arbeitnehmers beschäftigt wird,
- die Eigenart der Arbeitsleistung die Befristung rechtfertigt,
- die Befristung zur Erprobung erfolgt,
- in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe die Befristung rechtfertigen,
- der Arbeitnehmer aus Haushaltsmitteln vergütet wird, die haushaltsrechtlich für eine befristete Beschäftigung bestimmt sind, und er entsprechend beschäftigt wird oder
- die Befristung auf einem gerichtlichen Vergleich beruht.
Liegt ein solcher Sachgrund vor, ist eine Zeit- oder Zweckbefristung wirksam.
Die Aufzählung ist nur exemplarisch und nicht abschließend. Ihr Arbeitgeber kann auch unter anderen Umständen befristen.
Wie lange kann eine Kettenbefristung wirksam vereinbart werden?
Eine zeitliche Höchstgrenze für die Gesamtdauer der hintereinander geschalteten Zeitverträge gibt es nicht.
Wann können Sie als Arbeitnehmer gegen eine Kettenbefristung vorgehen?
Wenn Sie längere Zeit hintereinander mit erneuerten, hintereinander vereinbarten Sachgrundbefristungen beschäftigt sind, sollten Sie prüfen, ob Ihr Arbeitsvertrag nur scheinbar befristet, tatsächlich aber ein unbefristeter Vertrag ist.
Für die Wirksamkeit kommt es auf den Sachgrund für die letzte Befristung an. Sie müssen Gründe für die Unwirksamkeit der zuletzt vereinbarten Befristung finden. Nur diese ist ausschlaggebend.
Nach der aktuellen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) ist nicht mehr gleichgültig, ob Sie lediglich für drei oder vier Jahre oder aber zehn oder zwölf Jahre lang hintereinander befristet beschäftigt sind.
Mit zunehmender Anzahl der hintereinander geschalteten, auf Sachgründe gestützten Befristungen und mit zunehmender Dauer der gesamten Vertragszeit, steigt die Wahrscheinlichkeit dafür, dass Ihr Arbeitgeber die gesetzlich gegebene Befristungsmöglichkeit missbräuchlich eingesetzt hat.
Das BAG hat 2013 zugunsten der Arbeitnehmer entschieden, dass bereits ab einer Gesamtdauer des Arbeitsverhältnisses von sechs bis sieben Jahren eine Missbrauchskontrolle vorgenommen werden muss (BAG, Urteil vom 13.02.2013, 7 AZR 225/11).
Sind Sie mehr als sechs Jahre oder sieben Jahre lang auf der Grundlage Sachgrund- Befristung angestellt, sollte Sie prüfen von einem Anwalt prüfen lassen, ob eine Befristungskontrollklage ratsam ist.
Welche Folgen hat eine unzulässige Befristung?
Der befristete Arbeitsvertrag gemäß § 16 TzBfG gilt als auf unbestimmte Zeit geschlossen. Er kann von Ihrem Arbeitgeber frühestens zum vereinbarten Ende ordentlich gekündigt werden, falls nicht nach § 15 Abs.3 TzBfG die ordentliche Kündigung zu einem früheren Zeitpunkt möglich ist.
Ist die Befristung allerdings nur wegen Verstoßes gegen das Schriftformerfordernis unwirksam, kann der Arbeitsvertrag auch vor dem vereinbarten Ende ordentlich gekündigt werden.
Was können Sie bei einer unzulässigen Befristung tun?
Sie können eine Befristungskontrollklage einreichen mit der Feststellung, dass das das Arbeitsverhältnis aufgrund der Befristung nicht beendet ist.
Sie müssen die Klage spätestens binnen drei Wochen nach dem vereinbarten Ende des befristeten Arbeitsvertrages erheben (§ 17 Satz 1 TzBfG). Wenn Sie diese Frist versäumen, was auch durch Stellung eines falschen Antrags geschehen kann, wird unwiderleglich vermutet, dass das Arbeitsverhältnis mit Ablauf der zuletzt vereinbarten Befristung endete.
Was passiert, wenn das befristete Arbeitsverhältnis, welches eigentlich beendet ist, tatsächlich fortgesetzt wird?
In der Arbeitspraxis geschieht es regelmäßig, dass Ihr Arbeitsvertrag beendet ist und Sie trotzdem weiter arbeiten. Hier gilt § 15 Abs.5 TzBfG: § 15 Ende des befristeten Arbeitsvertrags.
(5) Wird das Arbeitsverhältnis nach Ablauf der Zeit, für die es eingegangen ist, oder nach Zweckerreichung mit Wissen des Arbeitgebers fortgesetzt, so gilt es als auf unbestimmte Zeit verlängert, wenn der Arbeitgeber nicht unverzüglich widerspricht oder dem Arbeitnehmer die Zweckerreichung nicht unverzüglich mitteilt.“
Kündigung
Sie haben eine Kündigung erhalten? Was können Sie tun?
Wenn Ihnen Ihr Arbeitgeber gekündigt hat, sollten Sie mit uns Kontakt aufnehmen. Sie können gegen Ihre Kündigung nur innerhalb von drei Wochen ab Zugang Ihrer Kündigung Klage einreichen. In der Regel kann Ihr Arbeitgeber Ihnen nicht so einfach rechtswirksam kündigen. Sie müssen sich in jedem Falle gegen eine unwirksame Kündigung durch Klageerhebung wehren, da Sie ansonsten nach Ablauf der 3-Wochen-Frist nichts mehr gegen Ihre Kündigung machen können, egal ob die Voraussetzungen einer wirksamen Kündigung vorgelegen haben oder nicht. Auch eine mögliche Abfindungszahlung werden Sie nicht mehr erhalten. Die überwiegenden Kündigungen können mit Erfolg vor dem Arbeitsgericht geltend gemacht werden. Es lohnt sich für Sie eine Kündigung nicht hinzunehmen.
Was ist eine Kündigung?
Die Kündigung stellt im Arbeitsverhältnis eine einseitige Willenserklärung dar. Es kommt also nicht darauf an, ob Sie mit Ihrer Kündigung einverstanden sind.
Was ist eine ordentliche Kündigung?
In der Regel erfolgt eine ordentliche Kündigung. Haben Sie keinen besonderen Kündigungsschutz, erfolgt die Kündigung ohne bestimmten Grund allerdings unter Einhaltung Ihrer Kündigungsfrist. Ihr Arbeitgeber „verrechnet“ sich hier öfter zu Ihren Ungunsten. Liegt ein besonderer Kündigungsschutz vor muss Ihr Arbeitgeber weitere Voraussetzungen für die Wirksamkeit der Kündigung erfüllen (personenbedingte, verhaltensbedingte, betriebsbedingte Gründe).
Ihre Betriebszugehörigkeit muss länger als 6 Monate sein. Die Größe Ihres Betriebes muss grundsätzlich mehr als 10 Mitarbeitern haben. Bei Beschäftigung vor dem 31.12.2003 sind es in der Regel: 5 Mitarbeiter.
Sie sind schwanger?
Frauen, die in einem Arbeitsverhältnis stehen, während der Schwangerschaft und bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung (§ 9 Mutterschutzgesetz – MuSchG) werden besonders geschützt. Ihnen gegenüber besteht Kündigungsverbot. Der Arbeitgeber darf nur ausnahmsweise und nach Einholung einer vorherigen Zustimmung einer staatlichen Behörde kündigen.
Schwerbehinderten Menschen (§ 85 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch – SGB IX) können nur ausnahmsweise gekündigt werden und erst nach Einholung einer vorherigen Zustimmung einer staatlichen Behörde.
Arbeitnehmer, die innerhalb der ersten 14 Lebensmonate eines Kindes Elterngeld beziehen (auch ohne Elternzeit in Anspruch zu nehmen) und bei Inanspruchnahme der Elternzeit (§ 18 Bundes Elterngeld und Elternzeitgesetz BEEG) werden besonders geschützt. Ihnen gegenüber besteht Kündigungsverbot. Der Arbeitgeber darf nur ausnahmsweise und nach Einholung einer vorherigen Zustimmung einer staatlichen Behörde kündigen.
Mitglieder des Betriebsrates. Ihnen darf nicht ordentlich gekündigt werden, die außerordentliche (fristlose) Kündigung ist nur mit Zustimmung des Betriebsrates zulässig (§ 15 KSchG).
Fristlose Kündigung
Sie haben eine fristlose Kündigung erhalten? Was können Sie tun?
Ihr Arbeitgeber kann Ihnen auch fristlos (außerordentlich) kündigen. Die außerordentliche Kündigung kann nur aus „wichtigem Grund“ erfolgen (§ 626 Abs. 1 BGB). Ihr Arbeitgeber muss Ihnen etwas so schwerwiegendes Vorhalten können, dass er Ihnen gegenüber nicht die ordentliche Kündigungsfrist einhalten muss. Die fristlose Kündigung beendet Ihr Arbeitsverhältnis sofort. Liegt ein wichtiger Grund vor, wird eine Interessenabwägung vorgenommen und überprüft, ob dieser Grund auch für Sie unter Beachtung Ihrer Beschäftigungsdauer, Ihrem bisherigen Verhalten im Betrieb, Ihrer sozialen und familiären Situation im Verhältnis zu den Interessen Ihres Arbeitgebers eine Kündigung ohne Einhaltung der Kündigungsfrist rechtfertigt. Die fristlose Kündigung kann nur innerhalb von zwei Wochen ab Kenntnis des wichtigen Grundes erfolgen. Nach Ablauf dieser Frist gilt der Kündigungsgrund als verbraucht und kann nicht mehr als Grund für die fristlose Kündigung geltend gemacht werden. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem der Kündigungsberechtigte von den für die Kündigung maßgebenden Tatsachen Kenntnis erlangt.
Muss eine Kündigung schriftlich erfolgen?
Kann eine Kündigung mündlich ausgesprochen werden?
Kündigungen müssen gemäß § 623 BGB zwingend schriftlich erfolgen. Eine mündlich ausgesprochene Kündigung ist unwirksam.
Kann ich als Arbeitnehmer immer kündigen?
Sie –als Arbeitnehmer- können immer unter Einhaltung Ihrer Kündigungsfrist ordentlich kündigen. Ausnahmsweise auch fristlos.
Änderungskündigung
Sie können als Arbeitnehmer ein solches Angebot
a) ablehnen,
b) annehmen oder
c) unter Vorbehalt annehmen.
Unter Vorbehalt annehmen bedeutet: Sie nehmen die Arbeit unter geänderten Konditionen nur unter der Bedingung an, dass die Änderung der Arbeitsbedingungen nicht sozial ungerechtfertigt ist. Diesen Vorbehalt müssen Sie innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung mitteilen. Gegen die Änderungskündigung müssen Sie innerhalb von drei Klage einreichen. Nach Ablauf der Kündigungsfrist bis zur rechtskräftigen Entscheidung des Gerichts gelten die vom Arbeitgeber angebotenen geänderten Arbeitsbedingungen. Stellt sich heraus, dass die Änderung der Arbeitsbedingungen tatsächlich sozialwidrig war, bleibt das Arbeitsverhältnis zu den ursprünglichen Bedingungen bestehen und der Arbeitgeber muss einen gegebenenfalls eingetretenen Einkommensverlust an Sie nachzahlen.
Abmahnung
Sie erhalten eine Abmahnung was können Sie tun?
In der Praxis ist die Abmahnung grundsätzlich der erste Schritt in die Kündigung, die Vorbereitung einer gewollten Kündigung. Ihr Arbeitgeber muss in der Regel vor Ausspruch einer Kündigung abmahnen. Bestätigen Sie nie die Ihnen unterstellten Vorwürfe. Lassen Sie Ihre Abmahnung immer prüfen. In der Regel sind die meisten Abmahnungen unwirksam, da Ihr Arbeitgeber eine Abmahnung konkret und vollständig formulieren muss. Zum einen soll sie Ihr Fehlverhalten konkret rügen und Sie damit an Ihre vertraglichen Pflichten erinnern und deren künftige Einhaltung. Zum anderen kommt der Abmahnung eine Warnfunktion zu. Der Arbeitgeber zeigt Ihnen damit, dass bei weiterem Fehlverhalten Ihr Arbeitsverhältnis gefährdet ist. Schließlich hat die Abmahnung auch noch eine Dokumentationsfunktion. Gemeinsam überlegen wir, ob eine Gegendarstellung abgegeben werden soll 0der Klage eingereicht werden soll. Bei schweren Verstößen kann auch eine Kündigung ohne vorherige Abmahnung erfolgen. Die Abmahnung ist nicht an eine Form gebunden, sie kann auch mündlich erteilt werden.
Krankheit
Während Ihrer Krankheit gekündigt?
Erhalten Sie eine Kündigung aufgrund Ihrer Erkrankung müssen die nachfolgenden Voraussetzungen vorliegen:
- Zunächst ist eine negative Gesundheitsprognose erforderlich, nach der im Zeitpunkt der Kündigung objektive Tatsachen vorliegen müssen, die dafür sprechen, dass Sie in Zukunft weiter krank sein werden.
- Die Fehlzeiten müssen zu einer erheblichen Beeinträchtigung der betrieblichen oder wirtschaftlichen Interessen führen.
- Aufgrund einer sorgfältigen Interessenabwägung ist zu entscheiden, ob die erheblichen betrieblichen Beeinträchtigungen zu einer billigerweise nicht mehr hinzunehmenden Belastung Ihres Arbeitgebers führen.
Die Grundlage für eine krankheitsbedingte Kündigung ist immer die Zukunftsprognose. Ob diese Voraussetzungen bei Ihnen vorliegen prüfen wir für Sie.
Überstunden
Überstunden sind vom Arbeitgeber normalerweise zu bezahlen. Nur in sehr wenigen Fällen bei leitenden Angestellten ist es möglich, eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu schließen, nach der alle Überstunden mit dem Gehalt abgegolten sind. Überstunden müssen Sie darlegen und beweisen. Sie sollten also immer alle Überstunden dokumentieren und wenn möglich sich von Ihrem Arbeitgeber gegenzeichnen lassen. Es wird – insbesondere bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen – immer wieder von Ihrem Arbeitgeber“vergessen”, dass Ihnen ein Anspruch auf die “Ausbezahlung” bzw. Abgeltung von Überstunden zusteht. Auch hier helfen wir Ihnen gerne Ihre Ansprüche erfolgreich durchzusetzen.
Insolvenz
Abfindung
Habe ich Anspruch auf Zahlung einer Abfindung?
Sie haben grundsätzlich keinen gesetzlichen Anspruch auf Zahlung einer Abfindung. In der Regel erhalten Sie in fast jedem Kündigungsschutzprozess eine Abfindung von Ihrem Arbeitgeber bezahlt. Es hängt aber immer von den Umständen des Einzelfalles ab, ob und wie hoch eine Abfindung ausfallen kann.
- Erfolgsaussichten im Kündigungsschutzverfahren
- Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und Mitarbeiterzahl des Arbeitgebers
- Stärke des Trennungswunsches des Arbeitgebers
Mobbing
Wir helfen dabei, herauszufinden, ob ein Klageverfahren erfolgreich und auch zielführend ist oder eine Beendigung auf einem anderen Wege erfolgen sollte.
Arbeitgeber
Wir kennen beide Seiten sehr gut: Ihre und die Ihrer Arbeitnehmer. Wir können Ihnen erfolgreich helfen kostengünstig sich von Ihren Arbeitnehmern bei Bedarf zu trennen. Wir bereiten Ihre Kündigungen vor, die möglichst geringe oder keine Abfindungskosten auslösen. Dazu zählen insbesondere die Fertigstellungen von Abmahnungen. Wir entwerfen Arbeitsverträge, die transparent und ausgewogen sind. Zu unseren Kunden zählen kleine und mittelständische Unternehmen. Diese beraten wir in allen Fragen des Arbeitsrechts.
Was Sie bei uns bekommen
- Professionelle Rechtsberatung für Ihr Unternehmen
- Einen Ansprechpartner bei allen Rechtsfragen rund ums Arbeitsrecht
- Ein hohes Maß an Kompetenz
- Sparen Sie Zeit und Geld durch Vermeiden von Fehlern
Wie formuliere ich eine Abmahnung?
Hat mein Arbeitnehmer Anspruch auf Zahlung einer Abfindung?
Wann kann ich kündigen? Außerordentlich, ordentlich?
Arbeitsvertrag, Teilzeit, Vollzeit
Befristete Arbeitsverträge, Verlängerung eines befristeten Arbeitsvertrags
Probezeitregelungen
Arbeitszeugnis, die richtige Zeugnissprache
Mutterschutz & Elternzeit
Schutz besonderer Mitarbeiter
Arbeitnehmer
Aufgrund Ihrer wirtschaftlichen und persönlichen Abhängigkeit vom Arbeitgeber hat der Gesetzgeber Ihnen rechtlichen Schutz eingeräumt, so dass Sie sich gegen Maßnahmen Ihres Arbeitgebers erfolgreich bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen wehren können.
Noch Fragen? Gerne!
Was mache ich im Kündigungsfall?
Rufen Sie sofort an. Die meisten Kündigungen sind unwirksam. Ab Erhalt der Kündigung kann man sich nur innerhalb von drei Wochen gegen eine Kündigung wehren, wenn die Voraussetzung nach dem Kündigungsschutzgesetz (KKSchG) gegeben sind.
Was mache ich bei Erhalt eines Auflösungs- / Aufhebungsvertrages?
Auch in diesem Fall, kommen Sie sofort zu mir.
Das wichtigste: Unterschreiben Sie nicht den Aufhebungsvertrag! Nach der Unterzeichnung gibt es kein zurück. Möglicherweise gibt es auch noch eine Sperre bei der Bundesagentur für Arbeit: also kein Geld.
Was mache ich bei Erhalt eines Abwicklungsvertrages?
Sie ahnen es schon: kommen Sie sofort zu mir oder rufen Sie an.
Und: NICHT UNTERZEICHNEN!
Wie verhalte ich mich bei Erhalt einer Abmahnung?
Erstmal sagen Sie bestenfalls gar nichts.
Vermeiden Sie spontane Rechtfertigungen im Gespräch oder übereilte schriftliche Stellungnahme und bestätigen sie nicht irgendwelche Vorwürfe.
Kann ich im während der Arbeitsunfähigkeit gekündigt werden?
Ja, das ist möglich. In so einem Fall, lassen Sie uns gerne sprechen.
Wie erfolgreich ist eine Klage gegen eine ordentliche Kündigung?
In der Regel sind die meistens Kündigungen unwirksam.
Folgende Gründe müssen bei Anwendung des Kündigungsschutzgesetzes vorliegen:
- mindestens 10 Mitarbeiter in der Firma
- betriebsbedingte, personenbedingte oder verhaltensbedingte Gründe
Was mache ich bei einer fristlosen Kündigung?
Eine fristlose Kündigung bedeutet auch immer eine Sperre bei der Bundesagentur für Arbeit, also auch kein Geld. Hiergegen ist dringend Klage einzureichen.
Keine Panik! Machen Sie einen Termin und gemeinsam besprechen wir Ihre Optionen.
Ist ein Arbeitgeber verpflichtet, ein Zeugnis zu schreiben?
Ein Arbeitszeugnis muss nur dann erstellt werden, wenn der Arbeitnehmer es verlangt.
Bei Beendigung eines Berufsausbildungsverhältnisses ist der Arbeitgeber immer verpflichtet, das Zeugnis zu erteilen, ohne Verlangen.
Was sollte in einem Arbeitszeugnis stehen?
Mindestens Angaben zu Art und Dauer der Tätigkeit: einfaches Zeugnis.
Qualifiziertes Zeugnis: der Arbeitnehmer kann verlangen, dass sich die Angaben darüber hinaus auf Leistung und Verhalten im Arbeitsverhältnis
Muss ein Zeugnis eine Schlussformel / Bedauernsformel erhalten?
Eine Schlussformulierung könnte z.B. wie folgt lauten:
"Wir bedauern das Ausscheiden von Frau X, danken ihr für ihre Leistungen und wünschen ihr für den weiteren Werdegang
alles Gute."
Das Bundesarbeitsgericht hat diese Frage dahingehend entschieden, dass ein solcher Anspruch nicht besteht.
Welches Datum muss dort stehen?
Dies ist regelmäßig der Tag der rechtlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses und nicht der Tag, an dem das Zeugnis tatsächlich ausgestellt worden ist.
Was können Sie tun, wenn Ihr Zeugnis falsch ist?
Sie können den Arbeitgeber vor dem Arbeitsgericht verklagen.
Dabei müssen Sie im Klageantrag möglichst genau angeben, welche Formulierungen Sie in Ihrem Zeugnis haben möchten.
Die Darlegungslast: der Arbeitgeber trägt die Darlegungs- und Beweislast bezüglich der Leistungen des Arbeitnehmers, wenn er diese Leistungen als unterdurchschnittlich bewertet hat.
Der Arbeitnehmer muss die tatsächlichen Voraussetzungen einer überdurchschnittlichen Bewertung seiner Leistungen darlegen und beweisen müssen.
Welche Fristen sollten Sie beachten?
Möglicherweise gelten bei Ihnen Ausschlussfristen.
Dann verfällt Ihr Anspruch auf Erteilung eines Zeugnisses, wenn er nicht innerhalb der Ausschlussfrist, geltend gemacht wird.
Welche Formulierungen bedeutet welche Zeugnisnote?
Dabei bedeutet "…..hat die ihm / ihr übertragenen Aufgaben..."
- sehr gut: "stets zu unserer vollsten Zufriedenheit"
- gut: "zu unserer vollsten Zufriedenheit"
- befriedigend: "stets zu unserer Zufriedenheit"
- ausreichend: „zu unserer Zufriedenheit"
- mangelhaft "im großen und ganzen zu unserer Zufriedenheit"