Arbeitsrecht in Düsseldorf

Das Wichtigste in Kürze

  • Schreiben mit Fristbezug sollten möglichst frühzeitig geprüft werden.
  • Unterschreiben Sie einen Aufhebungs- oder Abwicklungsvertrag nicht, bevor die möglichen Folgen geklärt sind.
  • Arbeitsvertrag, Schreiben des Arbeitgebers und relevante Korrespondenz helfen bei der ersten Einschätzung.
  • Notieren Sie wichtige Daten, insbesondere Zugang und Übergabe von Dokumenten.
  • Welche Schritte sinnvoll sind, hängt immer vom konkreten Einzelfall ab.

Arbeitsvertrag

Unbefristeter Arbeitsvertrag

Ein unbefristeter Arbeitsvertrag ist auf eine unbestimmte Dauer geschlossen. Ihr unbefristeter Arbeitsvertrag kann durch eine ordentliche Kündigung oder durch eine fristlose Kündigung beendet werden.

Wie kommt ein unbefristeter Arbeitsvertrag zustande? Ein unbefristeter Arbeitsvertrag kann schriftlich oder mündlich zustande kommen. Ihr Arbeitsverhältnis ist auch ohne Schriftform wirksam. Wird kein schriftlicher Arbeitsvertrag geschlossen, ist Ihr Arbeitgeber verpflichtet, Ihnen die wesentlichen Vertragsbedingungen gestaffelt nachzuweisen: die wesentlichen Bedingungen (u.a. Arbeitsentgelt, Arbeitszeit) spätestens am ersten Arbeitstag, weitere Angaben innerhalb von 7 Tagen und der Rest innerhalb eines Monats nach Beginn des Arbeitsverhältnisses (Nachweisgesetz).

Befristeter Arbeitsvertrag

Was ist ein zeitlich befristeter Arbeitsvertrag? Ein zeitlich befristeter Arbeitsvertrag endet nicht durch eine Kündigung, sondern durch Zeitablauf. Ihr Vertrag endet mit einem bestimmten Datum.

Was ist ein zweckbefristeter Arbeitsvertrag? Wenn Sie einen zweckbefristeten Arbeitsvertrag vereinbart haben endet Ihr Arbeitsverhältnis nicht zu einem Zeitpunkt, sondern mit dem Eintritt eines künftigen Ereignisses (zB.: Einstellung während der Elternzeit, Einstellung zur Vertretung eines erkrankten Kollegen).

Wann endet ein zweckbefristetes Arbeitsverhältnis? Gemäß § 15 Abs.2 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) endet ein zweckbefristeter Arbeitsvertrag mit Erreichen des Zwecks, frühestens aber zwei Wochen nach Zugang der schriftlichen Unterrichtung des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber über den Zeitpunkt der Zweckerreichung.

Kann ein befristeter Arbeitsvertrag vorzeitig gekündigt werden? Eine ordentliche Kündigung ist während der Laufzeit des Vertrages gemäß § 15 Abs.3 TzBfG ausgeschlossen, es sei denn, Sie haben eine Kündigungsmöglichkeit vertraglich vereinbart oder diese ist in einem anwendbaren Tarifvertrag vorgesehen. Eine außerordentliche Kündigung des Vertrags aus wichtigem Grund ist immer möglich.

Wann sind befristete Arbeitsverträge zulässig? Befristete Arbeitsverträge müssen gemäß § 14 Abs.4 TzBfG schriftlich vereinbart werden, damit die Befristung wirksam ist.

  • Bei einer Zeitbefristung zusätzlich: ein Sachgrund gemäß § 14 Abs.1 TzBfG liegt vor, oder die Befristung beträgt höchstens zwei Jahre (§ 14 Abs.2 TzBfG).
  • Bei einer Zweckbefristung zusätzlich: ein Sachgrund gemäß § 14 Abs.1 TzBfG liegt vor.

Enthält Ihr Arbeitsvertrag keinen sachlichen Grund, so darf Ihr Arbeitgeber Ihren Arbeitsvertrag höchstens für die Dauer von zwei Jahren zulässig begrenzen. Liegt ein Sachgrund vor, ist auch eine mehrfache Aneinanderreihung befristeter Arbeitsverhältnisse zulässig (sogenannte „Kettenbefristung“).

Welche Folgen hat eine unzulässige Befristung? Der befristete Arbeitsvertrag gemäß § 16 TzBfG gilt als auf unbestimmte Zeit geschlossen.

Was können Sie bei einer unzulässigen Befristung tun? Sie können eine Befristungskontrollklage einreichen. Sie müssen die Klage spätestens binnen drei Wochen nach dem vereinbarten Ende des befristeten Arbeitsvertrages erheben (§ 17 Satz 1 TzBfG).

Kündigung

Sie haben eine Kündigung erhalten? Was können Sie tun? Wenn Ihnen Ihr Arbeitgeber gekündigt hat, sollten Sie mit uns Kontakt aufnehmen. Sie können gegen Ihre Kündigung nur innerhalb von drei Wochen ab Zugang Ihrer Kündigung Klage einreichen. In der Regel kann Ihr Arbeitgeber Ihnen nicht so einfach rechtswirksam kündigen. Sie müssen sich in jedem Falle gegen eine unwirksame Kündigung durch Klageerhebung wehren, da Sie ansonsten nach Ablauf der 3-Wochen-Frist nichts mehr gegen Ihre Kündigung machen können. Die überwiegenden Kündigungen können mit Erfolg vor dem Arbeitsgericht geltend gemacht werden.

Was ist eine Kündigung? Die Kündigung stellt im Arbeitsverhältnis eine einseitige Willenserklärung dar. Es kommt also nicht darauf an, ob Sie mit Ihrer Kündigung einverstanden sind.

Was ist eine ordentliche Kündigung? In der Regel erfolgt eine ordentliche Kündigung. Haben Sie keinen besonderen Kündigungsschutz, erfolgt die Kündigung ohne bestimmten Grund allerdings unter Einhaltung Ihrer Kündigungsfrist. Liegt ein besonderer Kündigungsschutz vor, muss Ihr Arbeitgeber weitere Voraussetzungen für die Wirksamkeit der Kündigung erfüllen (personenbedingte, verhaltensbedingte, betriebsbedingte Gründe).

Wann liegt ein besonderer Kündigungsschutz vor?

  • Ihre Betriebszugehörigkeit muss länger als 6 Monate sein.
  • Die Größe Ihres Betriebes muss grundsätzlich mehr als 10 Mitarbeitern haben.

Sie sind schwanger? Frauen werden während der Schwangerschaft und bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung besonders geschützt (§ 17 Mutterschutzgesetz – MuSchG). Der Arbeitgeber darf nur ausnahmsweise und nach vorheriger behördlicher Zustimmung kündigen.

Sie haben eine Beeinträchtigung? Schwerbehinderten Menschen kann nur ausnahmsweise und erst nach vorheriger behördlicher Zustimmung gekündigt werden (§ 168 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch – SGB IX).

Sie sind Mitglied eines Betriebsrates? Ihnen darf nicht ordentlich gekündigt werden, die außerordentliche (fristlose) Kündigung ist nur mit Zustimmung des Betriebsrates zulässig (§ 15 KSchG).

Fristlose Kündigung

Sie haben eine fristlose Kündigung erhalten? Was können Sie tun? Ihr Arbeitgeber kann Ihnen auch fristlos (außerordentlich) kündigen. Die außerordentliche Kündigung kann nur aus „wichtigem Grund“ erfolgen (§ 626 Abs. 1 BGB). Die fristlose Kündigung beendet Ihr Arbeitsverhältnis sofort. Sie kann nur innerhalb von zwei Wochen ab Kenntnis des wichtigen Grundes erfolgen.

Muss eine Kündigung schriftlich erfolgen? Kündigungen müssen gemäß § 623 BGB zwingend schriftlich erfolgen. Eine mündlich ausgesprochene Kündigung ist unwirksam.

Kann ich als Arbeitnehmer immer kündigen? Sie können immer unter Einhaltung Ihrer Kündigungsfrist ordentlich kündigen, ausnahmsweise auch fristlos.

Änderungskündigung

Was kann ich bei einer Änderungskündigung tun? Ihr Arbeitgeber kündigt Ihnen das Arbeitsverhältnis und bietet gleichzeitig die Fortsetzung zu neuen Bedingungen an. Sie können ein solches Angebot ablehnen, annehmen oder unter Vorbehalt annehmen.

Unter Vorbehalt annehmen bedeutet: Sie nehmen die Arbeit unter geänderten Konditionen nur unter der Bedingung an, dass die Änderung nicht sozial ungerechtfertigt ist. Diesen Vorbehalt müssen Sie innerhalb von drei Wochen nach Zugang mitteilen. Gegen die Änderungskündigung müssen Sie innerhalb von drei Wochen Klage einreichen.

Abmahnung

Sie erhalten eine Abmahnung, was können Sie tun? In der Praxis ist die Abmahnung grundsätzlich der erste Schritt zu einer Kündigung. Bestätigen Sie nie die Ihnen unterstellten Vorwürfe. Lassen Sie Ihre Abmahnung immer prüfen.

Die Abmahnung hat eine Rügefunktion, eine Warnfunktion und eine Dokumentationsfunktion. Gemeinsam überlegen wir, ob eine Gegendarstellung oder Klage sinnvoll ist.

Krankheit

Während Ihrer Krankheit gekündigt? Erhalten Sie eine Kündigung aufgrund Ihrer Erkrankung, müssen folgende Voraussetzungen vorliegen:

  • Eine negative Gesundheitsprognose.
  • Eine erhebliche Beeinträchtigung betrieblicher Interessen durch die Fehlzeiten.
  • Eine sorgfältige Interessenabwägung zu Ihren Ungunsten.

Ob diese Voraussetzungen bei Ihnen vorliegen, prüfen wir für Sie.

Überstunden

Überstunden sind vom Arbeitgeber normalerweise zu bezahlen. Sie müssen Überstunden darlegen und beweisen – dokumentieren Sie diese daher immer. Auch hier helfen wir Ihnen gerne, Ihre Ansprüche durchzusetzen.

Insolvenz

Was tun, wenn der Arbeitgeber nicht mehr zahlt? Eine Insolvenz kündigt sich oft dadurch an, dass der Lohn nicht mehr gezahlt wird. Handeln Sie schnell, um Ihren Anspruch auf offene Beträge nicht zu verlieren.

Sie können sich arbeitslos melden und Insolvenzausfallgeld für maximal drei Monate beantragen. Die Ausschlussfrist hierfür beträgt zwei Monate nach Eröffnung oder Abweisung des Insolvenzverfahrens.

Abfindung

Habe ich Anspruch auf Zahlung einer Abfindung? Sie haben grundsätzlich keinen gesetzlichen Anspruch auf Zahlung einer Abfindung. In der Regel erhalten Sie in fast jedem Kündigungsschutzprozess eine Abfindung von Ihrem Arbeitgeber bezahlt. Es hängt aber immer von den Umständen des Einzelfalles ab, ob und wie hoch eine Abfindung ausfallen kann. Die Höhe der Abfindung ist meist von 3 Faktoren abhängig: Erfolgsaussichten im Kündigungsschutzverfahren, wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und Mitarbeiterzahl des Arbeitgebers, Stärke des Trennungswunsches des Arbeitgebers.

Mobbing

Sie werden gemobbt? Hier gilt es mit Ihnen zu schauen, wie wir eine für Sie möglichst gute Lösung Ihrer schwierigen persönlichen Situation finden können. Wir helfen dabei, herauszufinden, ob ein Klageverfahren erfolgreich und auch zielführend ist oder eine Beendigung auf einem anderen Wege erfolgen sollte.

Arbeitgeber

Wir kennen beide Seiten sehr gut: Ihre und die Ihrer Arbeitnehmer. Wir bereiten Ihre Kündigungen vor, die möglichst geringe oder keine Abfindungskosten auslösen, und entwerfen transparente, ausgewogene Arbeitsverträge.

Was Sie bei uns bekommen:

  • Professionelle Rechtsberatung für Ihr Unternehmen
  • Einen Ansprechpartner bei allen Rechtsfragen rund ums Arbeitsrecht
  • Ein hohes Maß an Kompetenz

Arbeitnehmer

Aufgrund Ihrer wirtschaftlichen und persönlichen Abhängigkeit vom Arbeitgeber hat der Gesetzgeber Ihnen rechtlichen Schutz eingeräumt, so dass Sie sich gegen Maßnahmen Ihres Arbeitgebers erfolgreich bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen wehren können.

Checkliste für die erste arbeitsrechtliche Prüfung

  • Arbeitsvertrag und sämtliche Nachträge
  • Kündigung, Abmahnung, Aufhebungsvertrag oder andere Schreiben
  • Briefumschlag beziehungsweise Angaben zu Zugang und Übergabe
  • relevante E-Mails und sonstige Korrespondenz
  • Gehaltsabrechnungen, Arbeitszeitaufzeichnungen oder Zeugnisse, soweit betroffen
  • eigene kurze Chronologie der wichtigsten Ereignisse

Häufige Fragen zum Arbeitsrecht

Was mache ich im Kündigungsfall?

Rufen Sie sofort an. Die meisten Kündigungen sind unwirksam. Ab Erhalt der Kündigung kann man sich nur innerhalb von drei Wochen gegen eine Kündigung wehren, wenn die Voraussetzung nach dem Kündigungsschutzgesetz (KKSchG) gegeben sind.

Was mache ich bei Erhalt eines Auflösungs- / Aufhebungsvertrages?

Auch in diesem Fall, kommen Sie sofort zu mir. Das wichtigste: Unterschreiben Sie nicht den Aufhebungsvertrag! Nach der Unterzeichnung gibt es kein zurück. Möglicherweise gibt es auch noch eine Sperre bei der Bundesagentur für Arbeit: also kein Geld.

Was mache ich bei Erhalt eines Abwicklungsvertrages?

Sie ahnen es schon: kommen Sie sofort zu mir oder rufen Sie an. Und: NICHT UNTERZEICHNEN!

Wie verhalte ich mich bei Erhalt einer Abmahnung?

Erstmal sagen Sie bestenfalls gar nichts. Vermeiden Sie spontane Rechtfertigungen im Gespräch oder übereilte schriftliche Stellungnahme und bestätigen sie nicht irgendwelche Vorwürfe.

Kann ich im während der Arbeitsunfähigkeit gekündigt werden?

Ja, das ist möglich. In so einem Fall, lassen Sie uns gerne sprechen.

Wie erfolgreich ist eine Klage gegen eine ordentliche Kündigung?

In der Regel sind die meisten Kündigungen unwirksam. Folgende Gründe müssen bei Anwendung des Kündigungsschutzgesetzes vorliegen:

  • mindestens 10 Mitarbeiter in der Firma
  • betriebsbedingte, personenbedingte oder verhaltensbedingte Gründe

Was mache ich bei einer fristlosen Kündigung?

Eine fristlose Kündigung bedeutet auch immer eine Sperre bei der Bundesagentur für Arbeit, also auch kein Geld. Hiergegen ist dringend Klage einzureichen. Keine Panik! Machen Sie einen Termin und gemeinsam besprechen wir Ihre Optionen.

Ist ein Arbeitgeber verpflichtet, ein Zeugnis zu schreiben?

Ein Arbeitszeugnis muss nur dann erstellt werden, wenn der Arbeitnehmer es verlangt. Bei Beendigung eines Berufsausbildungsverhältnisses ist der Arbeitgeber immer verpflichtet, das Zeugnis zu erteilen, ohne Verlangen.

Was sollte in einem Arbeitszeugnis stehen?

Mindestens Angaben zu Art und Dauer der Tätigkeit: einfaches Zeugnis. Qualifiziertes Zeugnis: der Arbeitnehmer kann verlangen, dass sich die Angaben darüber hinaus auf Leistung und Verhalten im Arbeitsverhältnis

Muss ein Zeugnis eine Schlussformel / Bedauernsformel erhalten?

Eine Schlussformulierung könnte z.B. wie folgt lauten: "Wir bedauern das Ausscheiden von Frau X, danken ihr für ihre Leistungen und wünschen ihr für den weiteren Werdegang alles Gute." Das Bundesarbeitsgericht hat diese Frage dahingehend entschieden, dass ein solcher Anspruch nicht besteht.

Welches Datum muss dort stehen?

Dies ist regelmäßig der Tag der rechtlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses und nicht der Tag, an dem das Zeugnis tatsächlich ausgestellt worden ist.

Was können Sie tun, wenn Ihr Zeugnis falsch ist?

Sie können den Arbeitgeber vor dem Arbeitsgericht verklagen. Dabei müssen Sie im Klageantrag möglichst genau angeben, welche Formulierungen Sie in Ihrem Zeugnis haben möchten.

Welche Fristen sollten Sie beachten?

Möglicherweise gelten bei Ihnen Ausschlussfristen. Dann verfällt Ihr Anspruch auf Erteilung eines Zeugnisses, wenn er nicht innerhalb der Ausschlussfrist, geltend gemacht wird.

Welche Formulierungen bedeutet welche Zeugnisnote?

Dabei bedeutet "…..hat die ihm / ihr übertragenen Aufgaben..." sehr gut: "stets zu unserer vollsten Zufriedenheit" gut: "zu unserer vollsten Zufriedenheit" befriedigend: "stets zu unserer Zufriedenheit" ausreichend: „zu unserer Zufriedenheit" mangelhaft "im großen und ganzen zu unserer Zufriedenheit"
Fachliche Prüfung des bestehenden Rechtsinhalts: Dr. Nicole Höttges, Rechtsanwältin (Rechtsanwaltskammer Düsseldorf) — Stand: 29.08.2026
Redaktionelle Struktur zuletzt aktualisiert am 04.09.2026.
Rechtsgrundlagen: §4 KSchG · §623 BGB · §626 BGB · §17 MuSchG · §168 SGB IX · §14 TzBfG

Anwaltskanzlei Dr. Nicole Höttges · Düsseldorf

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