Diese Seite richtet sich an Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer und Arbeitgeber in Düsseldorf, die Orientierung bei Arbeitsverträgen, Kündigungen, Abmahnungen, Aufhebungsverträgen, Abfindungen oder Konflikten am Arbeitsplatz suchen. Dr. Nicole Höttges erläutert die zentralen Themen des Arbeitsrechts verständlich und unterstützt bei der Prüfung und Durchsetzung arbeitsrechtlicher Anliegen. Sie erfahren, welche Informationen für eine erste Einschätzung hilfreich sind, an welchen Stellen eine zeitnahe Prüfung wichtig sein kann und welche Fragen vor einer Entscheidung geklärt werden sollten. Die folgenden Informationen geben einen Überblick; entscheidend bleibt stets der konkrete Einzelfall.


Unbefristeter Arbeitsvertrag
Ein unbefristeter Arbeitsvertrag ist auf eine unbestimmte Dauer geschlossen. Ihr unbefristeter Arbeitsvertrag kann durch eine ordentliche Kündigung oder durch eine fristlose Kündigung beendet werden.
Wie kommt ein unbefristeter Arbeitsvertrag zustande? Ein unbefristeter Arbeitsvertrag kann schriftlich oder mündlich zustande kommen. Ihr Arbeitsverhältnis ist auch ohne Schriftform wirksam. Wird kein schriftlicher Arbeitsvertrag geschlossen, ist Ihr Arbeitgeber verpflichtet, Ihnen die wesentlichen Vertragsbedingungen gestaffelt nachzuweisen: die wesentlichen Bedingungen (u.a. Arbeitsentgelt, Arbeitszeit) spätestens am ersten Arbeitstag, weitere Angaben innerhalb von 7 Tagen und der Rest innerhalb eines Monats nach Beginn des Arbeitsverhältnisses (Nachweisgesetz).
Befristeter Arbeitsvertrag
Was ist ein zeitlich befristeter Arbeitsvertrag? Ein zeitlich befristeter Arbeitsvertrag endet nicht durch eine Kündigung, sondern durch Zeitablauf. Ihr Vertrag endet mit einem bestimmten Datum.
Was ist ein zweckbefristeter Arbeitsvertrag? Wenn Sie einen zweckbefristeten Arbeitsvertrag vereinbart haben endet Ihr Arbeitsverhältnis nicht zu einem Zeitpunkt, sondern mit dem Eintritt eines künftigen Ereignisses (zB.: Einstellung während der Elternzeit, Einstellung zur Vertretung eines erkrankten Kollegen).
Wann endet ein zweckbefristetes Arbeitsverhältnis? Gemäß § 15 Abs.2 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) endet ein zweckbefristeter Arbeitsvertrag mit Erreichen des Zwecks, frühestens aber zwei Wochen nach Zugang der schriftlichen Unterrichtung des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber über den Zeitpunkt der Zweckerreichung.
Kann ein befristeter Arbeitsvertrag vorzeitig gekündigt werden? Eine ordentliche Kündigung ist während der Laufzeit des Vertrages gemäß § 15 Abs.3 TzBfG ausgeschlossen, es sei denn, Sie haben eine Kündigungsmöglichkeit vertraglich vereinbart oder diese ist in einem anwendbaren Tarifvertrag vorgesehen. Eine außerordentliche Kündigung des Vertrags aus wichtigem Grund ist immer möglich.
Wann sind befristete Arbeitsverträge zulässig? Befristete Arbeitsverträge müssen gemäß § 14 Abs.4 TzBfG schriftlich vereinbart werden, damit die Befristung wirksam ist.
Enthält Ihr Arbeitsvertrag keinen sachlichen Grund, so darf Ihr Arbeitgeber Ihren Arbeitsvertrag höchstens für die Dauer von zwei Jahren zulässig begrenzen. Liegt ein Sachgrund vor, ist auch eine mehrfache Aneinanderreihung befristeter Arbeitsverhältnisse zulässig (sogenannte „Kettenbefristung“).
Welche Folgen hat eine unzulässige Befristung? Der befristete Arbeitsvertrag gemäß § 16 TzBfG gilt als auf unbestimmte Zeit geschlossen.
Was können Sie bei einer unzulässigen Befristung tun? Sie können eine Befristungskontrollklage einreichen. Sie müssen die Klage spätestens binnen drei Wochen nach dem vereinbarten Ende des befristeten Arbeitsvertrages erheben (§ 17 Satz 1 TzBfG).
Sie haben eine Kündigung erhalten? Was können Sie tun? Wenn Ihnen Ihr Arbeitgeber gekündigt hat, sollten Sie mit uns Kontakt aufnehmen. Sie können gegen Ihre Kündigung nur innerhalb von drei Wochen ab Zugang Ihrer Kündigung Klage einreichen. In der Regel kann Ihr Arbeitgeber Ihnen nicht so einfach rechtswirksam kündigen. Sie müssen sich in jedem Falle gegen eine unwirksame Kündigung durch Klageerhebung wehren, da Sie ansonsten nach Ablauf der 3-Wochen-Frist nichts mehr gegen Ihre Kündigung machen können. Die überwiegenden Kündigungen können mit Erfolg vor dem Arbeitsgericht geltend gemacht werden.
Was ist eine Kündigung? Die Kündigung stellt im Arbeitsverhältnis eine einseitige Willenserklärung dar. Es kommt also nicht darauf an, ob Sie mit Ihrer Kündigung einverstanden sind.
Was ist eine ordentliche Kündigung? In der Regel erfolgt eine ordentliche Kündigung. Haben Sie keinen besonderen Kündigungsschutz, erfolgt die Kündigung ohne bestimmten Grund allerdings unter Einhaltung Ihrer Kündigungsfrist. Liegt ein besonderer Kündigungsschutz vor, muss Ihr Arbeitgeber weitere Voraussetzungen für die Wirksamkeit der Kündigung erfüllen (personenbedingte, verhaltensbedingte, betriebsbedingte Gründe).
Wann liegt ein besonderer Kündigungsschutz vor?
Sie sind schwanger? Frauen werden während der Schwangerschaft und bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung besonders geschützt (§ 17 Mutterschutzgesetz – MuSchG). Der Arbeitgeber darf nur ausnahmsweise und nach vorheriger behördlicher Zustimmung kündigen.
Sie haben eine Beeinträchtigung? Schwerbehinderten Menschen kann nur ausnahmsweise und erst nach vorheriger behördlicher Zustimmung gekündigt werden (§ 168 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch – SGB IX).
Sie sind Mitglied eines Betriebsrates? Ihnen darf nicht ordentlich gekündigt werden, die außerordentliche (fristlose) Kündigung ist nur mit Zustimmung des Betriebsrates zulässig (§ 15 KSchG).
Sie haben eine fristlose Kündigung erhalten? Was können Sie tun? Ihr Arbeitgeber kann Ihnen auch fristlos (außerordentlich) kündigen. Die außerordentliche Kündigung kann nur aus „wichtigem Grund“ erfolgen (§ 626 Abs. 1 BGB). Die fristlose Kündigung beendet Ihr Arbeitsverhältnis sofort. Sie kann nur innerhalb von zwei Wochen ab Kenntnis des wichtigen Grundes erfolgen.
Muss eine Kündigung schriftlich erfolgen? Kündigungen müssen gemäß § 623 BGB zwingend schriftlich erfolgen. Eine mündlich ausgesprochene Kündigung ist unwirksam.
Kann ich als Arbeitnehmer immer kündigen? Sie können immer unter Einhaltung Ihrer Kündigungsfrist ordentlich kündigen, ausnahmsweise auch fristlos.
Was kann ich bei einer Änderungskündigung tun? Ihr Arbeitgeber kündigt Ihnen das Arbeitsverhältnis und bietet gleichzeitig die Fortsetzung zu neuen Bedingungen an. Sie können ein solches Angebot ablehnen, annehmen oder unter Vorbehalt annehmen.
Unter Vorbehalt annehmen bedeutet: Sie nehmen die Arbeit unter geänderten Konditionen nur unter der Bedingung an, dass die Änderung nicht sozial ungerechtfertigt ist. Diesen Vorbehalt müssen Sie innerhalb von drei Wochen nach Zugang mitteilen. Gegen die Änderungskündigung müssen Sie innerhalb von drei Wochen Klage einreichen.
Sie erhalten eine Abmahnung, was können Sie tun? In der Praxis ist die Abmahnung grundsätzlich der erste Schritt zu einer Kündigung. Bestätigen Sie nie die Ihnen unterstellten Vorwürfe. Lassen Sie Ihre Abmahnung immer prüfen.
Die Abmahnung hat eine Rügefunktion, eine Warnfunktion und eine Dokumentationsfunktion. Gemeinsam überlegen wir, ob eine Gegendarstellung oder Klage sinnvoll ist.
Während Ihrer Krankheit gekündigt? Erhalten Sie eine Kündigung aufgrund Ihrer Erkrankung, müssen folgende Voraussetzungen vorliegen:
Ob diese Voraussetzungen bei Ihnen vorliegen, prüfen wir für Sie.
Was tun, wenn der Arbeitgeber nicht mehr zahlt? Eine Insolvenz kündigt sich oft dadurch an, dass der Lohn nicht mehr gezahlt wird. Handeln Sie schnell, um Ihren Anspruch auf offene Beträge nicht zu verlieren.
Sie können sich arbeitslos melden und Insolvenzausfallgeld für maximal drei Monate beantragen. Die Ausschlussfrist hierfür beträgt zwei Monate nach Eröffnung oder Abweisung des Insolvenzverfahrens.
Wir kennen beide Seiten sehr gut: Ihre und die Ihrer Arbeitnehmer. Wir bereiten Ihre Kündigungen vor, die möglichst geringe oder keine Abfindungskosten auslösen, und entwerfen transparente, ausgewogene Arbeitsverträge.
Was Sie bei uns bekommen:
In der Regel sind die meisten Kündigungen unwirksam. Folgende Gründe müssen bei Anwendung des Kündigungsschutzgesetzes vorliegen:
Anwaltskanzlei Dr. Nicole Höttges · Düsseldorf
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