Ein Arbeitszeugnis dokumentiert die Tätigkeit und Leistung während eines Arbeitsverhältnisses. Diese Seite richtet sich an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die ein Zeugnis prüfen, eine Berichtigung verlangen oder die passende Zeugnisart klären möchten. Dr. Nicole Höttges unterstützt bei der rechtlichen Einordnung und bei der Durchsetzung berechtigter Ansprüche.
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben grundsätzlich Anspruch auf ein Zeugnis.
Zu unterscheiden sind einfaches und qualifiziertes Arbeitszeugnis.
Das Zeugnis muss klar, verständlich und wahrheitsgemäß formuliert sein.
Unklare oder widersprüchliche Formulierungen können im Einzelfall eine Berichtigung rechtfertigen.
Arbeitszeugnis und Zeugnisanspruch
Welche Art von Arbeitszeugnis brauche ich?
Ein qualifiziertes Zeugnis enthält zusätzlich Angaben zu Leistung und Verhalten.
Ein einfaches Zeugnis beschreibt dagegen vor allem Art und Dauer der Tätigkeit. Welche Variante sinnvoll ist, hängt vom Anlass und dem beruflichen Ziel ab. Bei einem Zwischenzeugnis kann zusätzlich das fortbestehende Arbeitsverhältnis eine Rolle spielen.
Was muss ein Arbeitszeugnis enthalten?
Ein Arbeitszeugnis soll insbesondere Personalien, Beschäftigungsdauer, Tätigkeit und – beim qualifizierten Zeugnis – Leistung und Verhalten enthalten. Es muss verständlich formuliert sein und darf das berufliche Fortkommen nicht unberechtigt erschweren.
Zeugnis prüfen und berichtigen lassen
Formulierungen und Gesamtbild
Bei der Prüfung kommt es nicht nur auf einzelne Wörter, sondern auf das Gesamtbild und mögliche Widersprüche an. Auch Auslassungen, ungewöhnliche Reihenfolgen oder ein fehlender Schlusssatz können im Zusammenhang relevant sein.
Anspruch auf Berichtigung
Wenn ein Zeugnis unzutreffend, widersprüchlich oder unzulässig nachteilig formuliert ist, kann eine Berichtigung verlangt werden. Der konkrete Änderungswunsch sollte sachlich begründet und möglichst präzise formuliert werden.
Zwischenzeugnis und Endzeugnis
Ein Zwischenzeugnis kann beispielsweise bei einem Vorgesetztenwechsel, einer Versetzung oder einer geplanten Bewerbung sinnvoll sein. Das Endzeugnis wird bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses erteilt. Anlass und Zeitpunkt sollten berücksichtigt werden.
Welche Fristen gelten?
Für Zeugnisansprüche können arbeitsvertragliche oder tarifliche Ausschlussfristen relevant sein. Außerdem kann die Durchsetzung durch Zeitablauf erschwert werden. Deshalb sollte ein problematisches Zeugnis zeitnah geprüft werden.
Welche Unterlagen sind hilfreich?
Hilfreich sind das vollständige Zeugnis, Arbeitsvertrag und Tarifvertrag, frühere Zwischenzeugnisse, Tätigkeitsbeschreibungen, Zielvereinbarungen und relevante Kommunikation. Auch der gewünschte Verwendungszweck kann für die Einordnung wichtig sein.
Wichtig
Ein Arbeitszeugnis darf wahrheitsgemäße und verständliche Angaben enthalten. Ein Anspruch auf eine bestimmte Wunschformulierung besteht nicht automatisch. Entscheidend ist, ob die Formulierung den rechtlichen Anforderungen entspricht.
Hinweis
Die bekannte sogenannte Zeugnissprache ist kein Freibrief für versteckte negative Aussagen. Maßgeblich bleiben Klarheit, Wahrheit und das berechtigte berufliche Fortkommen.
Checkliste: Diese Unterlagen helfen bei der Prüfung
Arbeitszeugnis im vollständigen Wortlaut
Arbeitsvertrag und relevante Ausschlussfristen
Arbeits- und Tätigkeitsbeschreibung
Frühere Zwischenzeugnisse oder Beurteilungen
Ziel der gewünschten Änderung
Relevante Kommunikation mit dem Arbeitgeber
Häufige Fragen zum Arbeitszeugnis
Wann muss der Arbeitgeber ein Zeugnis ausstellen?
Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses besteht grundsätzlich ein Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis. Ein Zwischenzeugnis kann unter bestimmten Voraussetzungen verlangt werden.
Was ist ein qualifiziertes Zeugnis?
Es enthält neben Art und Dauer der Tätigkeit auch Angaben zu Leistung und Verhalten.
Kann ich eine bestimmte Note verlangen?
Eine bestimmte Wunsch- oder Schulnote besteht nicht automatisch. Das Zeugnis muss aber die tatsächliche Leistung zutreffend und fair beurteilen.
Wie kann ich ein schlechtes Zeugnis ändern lassen?
Zunächst sollte der konkrete Änderungsbedarf sachlich benannt werden. Wenn keine Einigung möglich ist, kann die weitere Durchsetzung geprüft werden.
Quellen und Prüfhinweis
Verfasst und zuletzt rechtlich geprüft von Dr. Nicole Höttges, Rechtsanwältin – Stand: 07.09.2026. Der Inhalt dient bis zur Freigabe ausschließlich der internen Abstimmung.