Erbrecht · Düsseldorf

Gesetzliche Erbfolge in Düsseldorf

Die gesetzliche Erbfolge bestimmt, wer erbt, wenn kein wirksames Testament oder kein Erbvertrag eine andere Regelung trifft. Diese Seite richtet sich an Angehörige und Erbinnen und Erben, die Verwandtenerbfolge, Ehegattenerbrecht und Erbquoten besser einordnen möchten.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Die gesetzliche Erbfolge greift, wenn keine wirksame Verfügung von Todes wegen vorliegt.
  • Verwandte erben nach Ordnungen; nähere Ordnungen schließen entferntere grundsätzlich aus.
  • Ehegatten können neben Verwandten gesetzliche Erben sein.
  • Erbquoten hängen unter anderem von Verwandtschaft, Güterstand und weiteren Erben ab.

Gesetzliche Erbfolge und Erbquoten

Wer erbt ohne Testament?

Ohne wirksames Testament oder Erbvertrag bestimmt das Gesetz die Erben. Maßgeblich sind insbesondere Verwandtschaftsverhältnisse und das Ehegattenerbrecht. Primärquelle: § 1924 BGB

Besprechungszimmer einer Anwaltskanzlei in Düsseldorf

Welche Verwandten stehen an erster Stelle?

Abkömmlinge, also insbesondere Kinder und deren Abkömmlinge, gehören zur ersten Ordnung. Lebende nähere Verwandte schließen ihre eigenen Abkömmlinge grundsätzlich von der Erbfolge aus. Primärquelle: § 1924 BGB

Welche Rolle spielt der Ehegatte?

Die Erbquote des Ehegatten hängt unter anderem davon ab, welche Verwandten ebenfalls erben und welcher Güterstand bestand. Für die konkrete Berechnung müssen die familiären und vermögensrechtlichen Verhältnisse vollständig betrachtet werden.

Was gilt bei mehreren Erben?

Mehrere gesetzliche Erben bilden grundsätzlich eine Erbengemeinschaft. Der Nachlass wird dann gemeinschaftlich gehalten und muss für eine endgültige Verteilung auseinandergesetzt werden.

Was ändert ein Testament?

Ein wirksames Testament oder ein Erbvertrag kann die gesetzliche Erbfolge verändern. Pflichtteilsrechte naher Angehöriger können davon unberührt bleiben und sollten gesondert geprüft werden.

Erbfolge, Quoten und Nachlass

Welche Unterlagen sind hilfreich?

Hilfreich sind Sterbeurkunde, Familienstammbuch, Personenstandsurkunden, Testamente oder Erbverträge und Informationen zum Güterstand. Auch Angaben zu vorverstorbenen Angehörigen können für die Erbquote wichtig sein.

Was sollte ich zuerst klären?

Können frühere Schenkungen berücksichtigt werden?

Ja, Schenkungen können einen Pflichtteilsergänzungsanspruch auslösen.

§ 2325 BGB regelt, in welchem Umfang Schenkungen bei der Ergänzung des Pflichtteils berücksichtigt werden. Bewertung, zeitliche Abschmelzung und Sonderregeln – insbesondere bei Zuwendungen an Ehegatten – müssen anhand des Einzelfalls geprüft werden.

Checkliste: Diese Unterlagen helfen bei der Prüfung

  • Sterbeurkunde
  • Familienstammbuch und Personenstandsurkunden
  • Testament oder Erbvertrag und Eröffnungsprotokoll
  • Nachweise zu vorverstorbenen Verwandten
  • Angaben zum ehelichen Güterstand
  • Übersicht über Nachlass und mögliche Verbindlichkeiten

Häufige Fragen zur gesetzlichen Erbfolge

Wer erbt, wenn ein Kind vor dem Erblasser verstorben ist?

Unter bestimmten Voraussetzungen können dessen Abkömmlinge an seine Stelle treten. Die konkrete Erbfolge hängt von den Familienverhältnissen ab.

Wie hoch ist die Erbquote des Ehegatten?

Das hängt unter anderem von den weiteren Verwandten und vom Güterstand ab.

Was ist der Unterschied zwischen Erbteil und Pflichtteil?

Der Erbteil macht eine Person zum Erben. Der Pflichtteil ist grundsätzlich ein Geldanspruch gegen den Erben.

Was passiert bei mehreren gesetzlichen Erben?

Die Erben bilden grundsätzlich eine Erbengemeinschaft und müssen den Nachlass gemeinsam verwalten und auseinandersetzen.

Quellen und Prüfhinweis

Verfasst und zuletzt rechtlich geprüft von Dr. Nicole Höttges, Rechtsanwältin – Stand: 07.09.2026. Der Inhalt dient bis zur Freigabe ausschließlich der internen Abstimmung.

Primärquellen: § 1924 BGB · § 1931 BGB · § 1371 BGB

Anwaltskanzlei Dr. Nicole Höttges · Düsseldorf

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