Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 7. Mai 2026 – 2 AZR 184/25
Quelle: Urteil im Volltext beim Bundesarbeitsgericht
Eine Kündigung wirkt erst, wenn sie dem Empfänger zugegangen ist. Viele Arbeitgeber verschicken Kündigungen deshalb per Einwurf-Einschreiben und verlassen sich darauf, dass der Beleg der Post den Zugang beweist. Das Bundesarbeitsgericht sieht das für das damalige Verfahren der Deutschen Post kritisch.
Worum ging es?
Gestritten wurde darüber, ob die Einladung des Arbeitgebers zum betrieblichen Eingliederungsmanagement (bEM), die per Einwurf-Einschreiben verschickt worden war, tatsächlich zugegangen ist – und ob der Zustellbeleg der Post dafür als Beweis reicht. Davon hing ab, ob die spätere Kündigung wirksam war.
Was hat das Gericht entschieden?
Beim damaligen Scan-Verfahren unterschreibt der Zusteller, bevor er den Brief einwirft. Die Unterschrift bestätigt damit nur, dass der Brief bis zur Adresse gelangt ist – nicht, dass er tatsächlich im Briefkasten gelandet ist. Ein solcher Beleg ist nach Ansicht des Gerichts kein sogenannter Anscheinsbeweis für den Zugang. Der Zugang war im entschiedenen Fall nicht bewiesen.
Die Deutsche Post hat ihr Verfahren inzwischen nach eigenen Angaben erneut umgestellt: Der Einwurf wird nach dem Scan zusätzlich digital bestätigt. Ob das vor Gericht als Beweis genügt, ist noch nicht entschieden.
Was heißt das für Sie?
- Haben Sie eine Kündigung per Einwurf-Einschreiben erhalten, kann es eine Rolle spielen, wann und ob sie Ihnen nachweislich zugegangen ist – zum Beispiel für Kündigungsfristen.
- Bewahren Sie Umschlag und Schreiben auf und notieren Sie, wann Sie den Brief im Briefkasten gefunden haben.
- Verlassen Sie sich trotzdem nicht darauf, dass der Zugang „nicht bewiesen“ werden kann: Die Frist für eine Kündigungsschutzklage beträgt nur drei Wochen. Lassen Sie die Kündigung sofort prüfen.
Sie haben eine ähnliche Situation?
Jeder Fall ist anders. Rufen Sie mich an unter 0211 9703997 oder schreiben Sie mir über das Kontaktformular – der Erstkontakt ist kostenfrei. Mehr zum Thema finden Sie auf meiner Seite Kündigung.
Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine rechtliche Beratung im Einzelfall.