Urlaub: Beschäftigte haben Anspruch auf zusammenhängende Urlaubstage

Thüringer Landesarbeitsgericht, Beschluss vom 2. März 2026 – 4 Ta 15/26

Quelle: Beschluss im Volltext (Landesrecht Thüringen)

In manchen Betrieben gilt die Regel: „Mehr als zwei Wochen Urlaub am Stück gibt es nicht.“ Das Thüringer Landesarbeitsgericht hat eine solche starre Regelung beanstandet.

Was hat das Gericht entschieden?

Eine pauschale betriebliche Regelung, nach der nie mehr als zwei Wochen zusammenhängender Urlaub bewilligt werden, verstößt gegen das Bundesurlaubsgesetz. Beschäftigte haben einen gesetzlichen Anspruch darauf, dass ihr Urlaub grundsätzlich zusammenhängend gewährt wird.

Was heißt das für Sie?

  • Ihr Arbeitgeber darf längeren Urlaub nicht pauschal ablehnen. Eine Teilung ist nur ausnahmsweise erlaubt, etwa aus dringenden betrieblichen Gründen.
  • Muss der Urlaub geteilt werden und haben Sie Anspruch auf mehr als zwölf Werktage, muss ein Teil nach dem Gesetz mindestens zwölf aufeinanderfolgende Werktage umfassen (§ 7 Abs. 2 BUrlG).
  • Wird Ihr Urlaubsantrag abgelehnt, lassen Sie sich die Gründe nennen und die Ablehnung prüfen – nehmen Sie den Urlaub aber nicht eigenmächtig.

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Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine rechtliche Beratung im Einzelfall.