Arbeitsrecht · Düsseldorf

Kündigung erhalten – die ersten Schritte

Eine Kündigung trifft die meisten unerwartet. Jetzt kommt es auf die ersten Tage an, denn einige Fristen sind sehr kurz. Diese Checkliste hilft Ihnen, nichts zu übersehen. Gerne zum Ausdrucken oder Weiterleiten.

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Die Checkliste

  1. Ruhe bewahren und nichts unterschreiben. Unterschreiben Sie keine Abwicklungsvereinbarung, keine Ausgleichsquittung und keinen Verzicht, bevor Sie sich beraten lassen haben.
  2. Zugang notieren. Schreiben Sie auf, wann und wie Sie die Kündigung erhalten haben (persönlich übergeben, Briefkasten, Bote). Bewahren Sie den Umschlag auf.
  3. Form prüfen. Eine Kündigung muss schriftlich und eigenhändig unterschrieben sein (§ 623 BGB). Eine Kündigung per E-Mail, WhatsApp oder Fax ist unwirksam.
  4. 3-Wochen-Frist eintragen. Gegen eine Kündigung können Sie nur innerhalb von drei Wochen nach Zugang Kündigungsschutzklage erheben (§ 4 KSchG). Danach gilt die Kündigung in aller Regel als wirksam.
  5. Bei der Agentur für Arbeit melden. Melden Sie sich spätestens drei Tage nach Erhalt der Kündigung arbeitssuchend (§ 38 SGB III), sonst droht eine Sperrzeit von einer Woche.
  6. Sonderkündigungsschutz prüfen. Sind Sie schwanger, in Elternzeit, schwerbehindert oder Mitglied im Betriebsrat? Dann gelten besondere Regeln. Eine Schwangerschaft sollten Sie dem Arbeitgeber innerhalb von zwei Wochen nach der Kündigung mitteilen (§ 17 MuSchG).
  7. Unterlagen sammeln. Arbeitsvertrag, Kündigungsschreiben, letzte Gehaltsabrechnungen, Abmahnungen, Zeugnisse und wichtige Nachrichten des Arbeitgebers.
  8. Rechtsschutzversicherung informieren. Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung mit Arbeitsrecht? Die Deckungsanfrage übernehme ich gerne für Sie.
  9. Ansprüche notieren. Resturlaub, Überstunden, offene Gehälter, Bonus – notieren Sie, was Ihnen noch zusteht.
  10. Zeugnis verlangen. Sie haben Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. Ein Zwischenzeugnis hilft schon jetzt bei Bewerbungen.
  11. Abfindung realistisch einschätzen. Einen automatischen Anspruch auf eine Abfindung gibt es meist nicht. Sie wird in der Regel verhandelt, und dafür ist eine gute Ausgangslage entscheidend.
  12. Beratung vereinbaren. Je früher, desto mehr Möglichkeiten. Rufen Sie mich an oder schreiben Sie mir – der Erstkontakt ist kostenfrei.

Anwaltskanzlei Dr. Nicole Höttges · Düsseldorf

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