Diese Seite richtet sich an Erblasser, Erben, Pflichtteilsberechtigte und Familien in Düsseldorf, die Fragen zu Testament, Erbfolge, Pflichtteil, Erbschein oder einer Erbengemeinschaft haben. Dr. Nicole Höttges erläutert wichtige Themen des Erbrechts verständlich und unterstützt bei der rechtlichen Einordnung sowie bei den nächsten Schritten. Sie erfahren, welche Dokumente für eine erste Einschätzung hilfreich sind, wann eine zeitnahe Klärung sinnvoll sein kann und welche Fragen vor einer Erklärung oder Entscheidung bedacht werden sollten. Die folgenden Informationen bieten eine erste Orientierung; maßgeblich bleibt der jeweilige Einzelfall.


Mit Krankheit und Tod beschäftigen sich die meisten von uns erst, wenn es zu spät ist. Ohne Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht entscheiden fremde Menschen über unseren letzten Willen, den wir versäumt haben niederzuschreiben.
Unsere Erben können sich bei nicht klaren Formulierungen benachteiligt fühlen und streiten jahrelang nach unserem Tod. Streitereien können Sie mit einem klar formulierten Testament vermeiden. Auch wenn keine eigenen Kinder und Enkelkinder vorhanden sind, ist es sinnvoll, ein Testament zu errichten, damit der Nachlass nicht in die falschen Hände gelangt.
Wer soll ein Testament machen? Jeder sollte ein Testament machen, vor allem dann, wenn Sie von der gesetzlichen Erbfolge abweichen wollen.
Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern gibt das Gesetz die Möglichkeit, ihre Vermögensverhältnisse im Todesfall im gegenseitigen Einvernehmen zu regeln (Berliner Testament). Der überlebende Ehegatte wird zunächst Alleinerbe, danach treten die Schlusserben in die Erbfolge ein.
Aber Achtung: Mit der Scheidung wird ein gemeinsames Testament unwirksam. Nichtverheiratete Paare sollten ein Testament machen, da ansonsten der Überlebende nichts erhält.
Kann ich mein Testament beliebig oft ändern? Ja, jederzeit. Sie müssen dann nur ein neues Testament schreiben.
Wo soll ich meinen letzten Willen aufbewahren? Am sichersten ist die Hinterlegung beim zuständigen Amtsgericht. Bewahren Sie Ihr Testament nicht im Bankschließfach auf, da erst mit Vorlage des Erbscheins die Bank Ihr Schließfach öffnet.
Muss das Testament notariell beglaubigt sein? Nein, das ist nicht notwendig.
Hinterlassen Sie mehrere Erben, entsteht eine Erbengemeinschaft. Jedem Miterben steht entsprechend seiner Erbquote ein Anteil am Gesamtnachlass zu, verfügen können die Miterben nur gemeinschaftlich. Bei Uneinigkeit hilft nur eine gerichtliche Auseinandersetzung.
Wer bekommt einen Pflichtteil? Enterbte Angehörige erhalten einen Pflichtteilsanspruch (§ 2303 BGB) in Höhe der Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Pflichtteilsberechtigt sind Ehegatte, eingetragener Lebenspartner und Abkömmlinge, ersatzweise die Eltern.
Was ist, wenn der Verstorbene vor seinem Tod alles verschenkt hat? Schenkungen aus dem letzten Jahr vor dem Erbfall werden voll berücksichtigt, danach schmilzt der Wert pro Jahr um 10 % ab – nach 10 Jahren bleibt eine Schenkung unberücksichtigt.
Warum sollten Sie rechtzeitig eine Vorsorgevollmacht erstellen? Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmen Sie einen Bevollmächtigten, der bei Hilfsbedürftigkeit wichtige Entscheidungen für Sie treffen kann – für Vermögens- und Gesundheitsfragen.
Muss ich die Vollmacht schriftlich verfassen? Sie sollten dies unbedingt tun, um Streit über den Inhalt zu vermeiden.
Vertreten meine Kinder oder mein Partner mich automatisch? Nein, jeder muss ausdrücklich benannt werden.
Gilt die Vollmacht ab sofort? Ja, der Bevollmächtigte kann mit der Originalvollmacht sofort tätig werden.
Wie kann ich die Vollmacht widerrufen? Lassen Sie sich alle ausgehändigten Exemplare zurückgeben und formulieren Sie eine neue.
Was ist, wenn ich niemanden bevollmächtige? Das Betreuungsgericht bestellt Ihnen einen Betreuer, den Sie nicht kennen.
Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung? Die Vorsorgevollmacht wirkt sofort ohne gerichtliches Verfahren und bietet mehr Flexibilität als eine Betreuungsverfügung.
Was regelt eine Patientenverfügung? Mit einer Patientenverfügung halten Sie Ihre Behandlungswünsche schriftlich fest für den Fall, dass Sie sich nicht mehr äußern können. Ohne Patientenverfügung entscheiden die Ärzte über Ihren weiteren Fortgang.
Muss ich einzelne Krankheiten aufzählen? Das ist nicht zu empfehlen, da eine zu konkrete Benennung zu Fehlauslegung führen kann.
Ist mein Wille verbindlich? Ja. Hält sich der Arzt nicht daran, macht er sich strafbar wegen Körperverletzung.
Muss eine Patientenverfügung schriftlich erfolgen? Ja, sie muss schriftlich erfolgen.
Kann ich meine Verfügung widerrufen? Das ist jederzeit möglich, auch nach Erkrankung.
Haben Sie pflegebedürftige Eltern, die selbst nicht für die Kosten aufkommen können, könnte der Sozialhilfeträger Sie anschreiben und verlangen, dass Sie Ihr Einkommen offenlegen.
Seit Anfang 2020 müssen Kinder für ihre pflegebedürftigen Eltern nur dann Unterhalt zahlen, wenn sie ein Jahresbruttoeinkommen von mehr als 100.000 Euro haben (Angehörigen-Entlastungsgesetz).
Diese Regelung gilt für Kinder, die Elternunterhalt zahlen müssen, und für Eltern, die Unterhalt an pflegebedürftige Kinder zahlen müssen (§ 94 SGB XII).
Das Sozialamt kann nur Kinder, nicht aber Enkelkinder zu Unterhaltszahlungen heranziehen. Geschwister, Cousins und Onkel/Tanten müssen nicht füreinander einstehen.
Reicht Rente und Vermögen nicht aus, springt zunächst der Sozialstaat ein und fordert die Kosten anschließend zurück – meist vom Sozialhilfeträger, nicht von den Eltern selbst geltend gemacht.
Nur Kinder im ersten Grad sind betroffen, Schwiegerkinder nicht. Liegt das Jahresbruttoeinkommen unter 100.000 €, besteht keine Unterhaltspflicht.
Ihr Arbeitsentgelt bzw. Arbeitseinkommen sowie sonstige Einkünfte (z.B. aus Vermietung).
Steuerliche Abzüge wie der Kinderfreibetrag werden dabei nicht berücksichtigt – die Berechnung ist immer ein Einzelfall.
Wer in den letzten 10 Jahren vor der Verarmung etwas verschenkt hat, darf es zurückfordern – auch der Staat kann diesen Anspruch geltend machen.
Ausgenommen sind privilegierte Schenkungen und Anstandsschenkungen (übliche Geldgeschenke zu Geburtstagen, Weihnachten etc.).
Anwaltskanzlei Dr. Nicole Höttges · Düsseldorf
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