Erbrecht in Düsseldorf

Das Wichtigste in Kürze

  • Testamente, Erbverträge und Schreiben von Gerichten oder anderen Beteiligten sollten vollständig aufbewahrt werden.
  • Bei Erbausschlagung und anderen zeitkritischen Fragen ist eine frühe Klärung besonders wichtig.
  • Geben Sie weitreichende Erklärungen erst ab, wenn Bedeutung und mögliche Folgen geklärt sind.
  • Eine Übersicht über Angehörige, Vermögen, Verbindlichkeiten und bereits erfolgte Schenkungen erleichtert die Einordnung.
  • Erbrechtliche Fragen hängen regelmäßig von der konkreten familiären und rechtlichen Situation ab.

Testament

Mit Krankheit und Tod beschäftigen sich die meisten von uns erst, wenn es zu spät ist. Ohne Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht entscheiden fremde Menschen über unseren letzten Willen, den wir versäumt haben niederzuschreiben.

Unsere Erben können sich bei nicht klaren Formulierungen benachteiligt fühlen und streiten jahrelang nach unserem Tod. Streitereien können Sie mit einem klar formulierten Testament vermeiden. Auch wenn keine eigenen Kinder und Enkelkinder vorhanden sind, ist es sinnvoll, ein Testament zu errichten, damit der Nachlass nicht in die falschen Hände gelangt.

Wer soll ein Testament machen? Jeder sollte ein Testament machen, vor allem dann, wenn Sie von der gesetzlichen Erbfolge abweichen wollen.

Berliner Testament

Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern gibt das Gesetz die Möglichkeit, ihre Vermögensverhältnisse im Todesfall im gegenseitigen Einvernehmen zu regeln (Berliner Testament). Der überlebende Ehegatte wird zunächst Alleinerbe, danach treten die Schlusserben in die Erbfolge ein.

Aber Achtung: Mit der Scheidung wird ein gemeinsames Testament unwirksam. Nichtverheiratete Paare sollten ein Testament machen, da ansonsten der Überlebende nichts erhält.

Kann ich mein Testament beliebig oft ändern? Ja, jederzeit. Sie müssen dann nur ein neues Testament schreiben.

Wo soll ich meinen letzten Willen aufbewahren? Am sichersten ist die Hinterlegung beim zuständigen Amtsgericht. Bewahren Sie Ihr Testament nicht im Bankschließfach auf, da erst mit Vorlage des Erbscheins die Bank Ihr Schließfach öffnet.

Muss das Testament notariell beglaubigt sein? Nein, das ist nicht notwendig.

Erbschein

Sie haben geerbt? Wir beantragen mit Ihnen den Erbschein beim Nachlassgericht und erledigen die sonstigen notwendigen Formalitäten. Wir helfen Ihnen auch bei der vollständigen Abwicklung des Nachlasses. Der Nachlass ist verschuldet? Wir ermitteln Aktiva und Passiva und prüfen, ob Sie aus wirtschaftlichen Gründen die Erbschaft ausschlagen müssen.

Gesetzliche Erbfolge

Sie haben kein Testament oder eine andere letztwillige Verfügung getroffen? Dann gilt nach Ihrem Tode die gesetzliche Erbfolge. Erste Ordnung: Ihre Abkömmlinge (Kinder, bei deren Vorversterben deren Kinder). Zweite Ordnung: Ihre Eltern und Geschwister, wenn keine Abkömmlinge vorhanden sind. Dritte Ordnung: Großeltern, Tanten, Onkel, Cousinen und Cousins.

Miterben

Hinterlassen Sie mehrere Erben, entsteht eine Erbengemeinschaft. Jedem Miterben steht entsprechend seiner Erbquote ein Anteil am Gesamtnachlass zu, verfügen können die Miterben nur gemeinschaftlich. Bei Uneinigkeit hilft nur eine gerichtliche Auseinandersetzung.

Wer bekommt einen Pflichtteil? Enterbte Angehörige erhalten einen Pflichtteilsanspruch (§ 2303 BGB) in Höhe der Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Pflichtteilsberechtigt sind Ehegatte, eingetragener Lebenspartner und Abkömmlinge, ersatzweise die Eltern.

Was ist, wenn der Verstorbene vor seinem Tod alles verschenkt hat? Schenkungen aus dem letzten Jahr vor dem Erbfall werden voll berücksichtigt, danach schmilzt der Wert pro Jahr um 10 % ab – nach 10 Jahren bleibt eine Schenkung unberücksichtigt.

Erbvertrag

Neben dem Testament steht als weitere Möglichkeit der notariell beurkundungspflichtige Erbvertrag. Der Abschluss ist nur in seltenen Fällen notwendig und angeraten.

Vorsorgevollmacht

Warum sollten Sie rechtzeitig eine Vorsorgevollmacht erstellen? Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmen Sie einen Bevollmächtigten, der bei Hilfsbedürftigkeit wichtige Entscheidungen für Sie treffen kann – für Vermögens- und Gesundheitsfragen.

Muss ich die Vollmacht schriftlich verfassen? Sie sollten dies unbedingt tun, um Streit über den Inhalt zu vermeiden.

Vertreten meine Kinder oder mein Partner mich automatisch? Nein, jeder muss ausdrücklich benannt werden.

Gilt die Vollmacht ab sofort? Ja, der Bevollmächtigte kann mit der Originalvollmacht sofort tätig werden.

Wie kann ich die Vollmacht widerrufen? Lassen Sie sich alle ausgehändigten Exemplare zurückgeben und formulieren Sie eine neue.

Was ist, wenn ich niemanden bevollmächtige? Das Betreuungsgericht bestellt Ihnen einen Betreuer, den Sie nicht kennen.

Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung? Die Vorsorgevollmacht wirkt sofort ohne gerichtliches Verfahren und bietet mehr Flexibilität als eine Betreuungsverfügung.

Patientenverfügung

Was regelt eine Patientenverfügung? Mit einer Patientenverfügung halten Sie Ihre Behandlungswünsche schriftlich fest für den Fall, dass Sie sich nicht mehr äußern können. Ohne Patientenverfügung entscheiden die Ärzte über Ihren weiteren Fortgang.

Muss ich einzelne Krankheiten aufzählen? Das ist nicht zu empfehlen, da eine zu konkrete Benennung zu Fehlauslegung führen kann.

Ist mein Wille verbindlich? Ja. Hält sich der Arzt nicht daran, macht er sich strafbar wegen Körperverletzung.

Muss eine Patientenverfügung schriftlich erfolgen? Ja, sie muss schriftlich erfolgen.

Kann ich meine Verfügung widerrufen? Das ist jederzeit möglich, auch nach Erkrankung.

Checkliste für die erste erbrechtliche Prüfung

  • Testament, Erbvertrag und sonstige letztwillige Verfügungen
  • Sterbeurkunde und vorhandene familienbezogene Unterlagen
  • Schreiben des Nachlassgerichts, von Banken oder Versicherungen
  • Korrespondenz mit Miterben oder Pflichtteilsberechtigten
  • erste Übersicht über Vermögen, Verbindlichkeiten und frühere Schenkungen
  • Notizen zu wichtigen Daten, Mitteilungen und bereits abgegebenen Erklärungen

Häufige Fragen zum Erbrecht

Muss ich ein Erbe annehmen?

Nein, das müssen Sie nicht. Nach deutschem Recht muss die Erbschaft ausgeschlagen oder zu Lebzeiten auf das Erbe verzichtet werden.

Wie wird man Erbe?

Erbe wird man nach deutschem Erbrecht automatisch. Stirbt der Erblasser, so fällt die Erbschaft an die gesetzlichen Erben oder an die Erben gemäß Verfügung (Testament, Erbvertrag usw.).

Ist ein Testament oder Erbvertrag zwingend notwendig?

Nein. Wenn der Erblasser zu Lebzeiten nichts Entsprechendes veranlasst, geht der Nachlass automatisch auf die gesetzlichen Erben über.

Wie schreibe ich ein Testament?

Nach § 2247 BGB: eigenhändig geschriebene und unterschriebene Erklärung mit Ort und Datum. Wer minderjährig ist oder Geschriebenes nicht lesen kann, kann so kein Testament errichten.

Kann ich ein Testament widerrufen?

Ja. Jederzeit, aber nur zu Lebzeiten.

Was ist ein Pflichtteil?

Wenn der gesetzliche Erbe durch Testament oder Erbvertrag vom Erben ausgeschlossen wird, entsteht ein Pflichtteil. Pflichtteilsberechtigt sind Abkömmlinge, Ehegatte/eingetragener Lebenspartner, ersatzweise die Eltern.

Wie hoch ist der Pflichtteil?

50 % des gesetzlichen Erbanteils.

Muss ich meinen Pflichtteil geltend machen?

Ja. Ansonsten kann er verjähren.

Wann zahlen Kinder Elternunterhalt?

Kinder zahlen erst ab einem Jahreseinkommen von 100.000,00 €.

Müssen Kinder in jedem Fall für die Pflege der Eltern aufkommen?

Haben Sie pflegebedürftige Eltern, die selbst nicht für die Kosten aufkommen können, könnte der Sozialhilfeträger Sie anschreiben und verlangen, dass Sie Ihr Einkommen offenlegen.

Seit Anfang 2020 müssen Kinder für ihre pflegebedürftigen Eltern nur dann Unterhalt zahlen, wenn sie ein Jahresbruttoeinkommen von mehr als 100.000 Euro haben (Angehörigen-Entlastungsgesetz).

Für wen gibt es die Regelung: mehr als 100.000 € Jahresbrutto?

Diese Regelung gilt für Kinder, die Elternunterhalt zahlen müssen, und für Eltern, die Unterhalt an pflegebedürftige Kinder zahlen müssen (§ 94 SGB XII).

Das Sozialamt kann nur Kinder, nicht aber Enkelkinder zu Unterhaltszahlungen heranziehen. Geschwister, Cousins und Onkel/Tanten müssen nicht füreinander einstehen.

Wer ist zum Elternunterhalt verpflichtet?

Reicht Rente und Vermögen nicht aus, springt zunächst der Sozialstaat ein und fordert die Kosten anschließend zurück – meist vom Sozialhilfeträger, nicht von den Eltern selbst geltend gemacht.

Nur Kinder im ersten Grad sind betroffen, Schwiegerkinder nicht. Liegt das Jahresbruttoeinkommen unter 100.000 €, besteht keine Unterhaltspflicht.

Was gehört zum "Jahresbruttoeinkommen"?

Ihr Arbeitsentgelt bzw. Arbeitseinkommen sowie sonstige Einkünfte (z.B. aus Vermietung).

Steuerliche Abzüge wie der Kinderfreibetrag werden dabei nicht berücksichtigt – die Berechnung ist immer ein Einzelfall.

Welche Auskunftspflicht besteht?

Sie sind zu einer Auskunft verpflichtet. Das Sozialamt benötigt Einblick in Ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse.

Können meine Eltern auf Zahlungen verzichten?

Ein Verzicht auf Elternunterhalt ist nur möglich, wenn bei den Eltern Rücklagen aus vorherigen Zahlungen gebildet wurden.

Können Schenkungen zurückgefordert werden?

Wer in den letzten 10 Jahren vor der Verarmung etwas verschenkt hat, darf es zurückfordern – auch der Staat kann diesen Anspruch geltend machen.

Ausgenommen sind privilegierte Schenkungen und Anstandsschenkungen (übliche Geldgeschenke zu Geburtstagen, Weihnachten etc.).

Fachliche Prüfung des bestehenden Rechtsinhalts: Dr. Nicole Höttges, Rechtsanwältin (Rechtsanwaltskammer Düsseldorf) — Stand: 29.08.2026
Redaktionelle Struktur zuletzt aktualisiert am 04.09.2026.
Rechtsgrundlagen: §2303 BGB · §1944 BGB · §2247 BGB · §1922 BGB · §2325 BGB · §94 SGB XII

Anwaltskanzlei Dr. Nicole Höttges · Düsseldorf

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