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Testament

Testament

Mit Krankheit und Tod beschäftigen sich die meisten von uns erst, wenn es zu spät ist. Wir treffen keine rechtzeitige Vorsorge über unser Vermögen und über unsere persönliche Betreuung und medizinische Versorgung. Erkrankungen und Unfälle können uns jederzeit treffen. Haben wir bis dahin unsere persönlichen Angelegenheiten nicht geregelt, könnte es zu spät sein. Ohne Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht entscheiden fremde Menschen über unseren letzten Willen, den wir versäumt haben niederzuschreiben. Unsere Erben können sich bei nicht klaren Formulierungen über unseren Willen benachteiligt fühlen und streiten jahrelang nach unserem Tod. Streitereien können Sie mit einem klar formulierten Testament vermeiden. Es liegt in Ihrer Hand dafür zu sorgen, dass die Menschen von Ihnen bedacht werden, die Sie auch tatsächlich berücksichtigt wissen möchten.  Auch wenn keine eigenen Kinder und Enkelkinder vorhanden sind, ist es sinnvoll, ein Testament zu errichten, damit der Nachlass nicht in die falschen Hände gelangt.

Wer soll ein Testament machen?

Jeder sollte ein Testament machen, vor allem dann, wenn Sie von der gesetzlichen Erbfolge abweichen wollen.

Berliner Testament

Das gemeinschaftliche Testament, Berliner Testament

Ehegatten und eingetragenen gleichgeschlechtlichen Lebenspartnern gibt das Gesetz die Möglichkeit ihre Vermögensverhältnisse im Todesfall im gegenseitigen Einvernehmen zu regeln.

Der häufigste Fall ist die Erbeinsetzung ehegemeinschaftlicher Kinder sowie naher Verwandter zu sogenannten Schlusserben (Berliner Testament). Das bedeutet, dass zunächst der überlebende Ehegatte Alleinerbe wird und dann nach versterben des überlebenden Ehegatten die Schlusserben in die Erbfolge eintreten. Aber Achtung: achten Sie darauf, dass der Überlebende nach dem Tode des Partners das Testament ändern kann. Mit der Scheidung wird ein gemeinsames Testament unwirksam, die gegenseitigen Erbansprüche verfallen. Nichtverheiratete Paare sollten ein Testament machen, da ansonsten der Überlebende nichts erhält.

Kann ich mein Testament beliebig oft ändern?

Ja jederzeit. Sie müssen dann nur ein neues Testament schreiben. Streichungen im alten Testament können dies unter Umständen unwirksam machen.

Wo soll ich meinen letzten Willen aufbewahren?

Sie können Ihr Testament beim zuständigen Amtsgericht (Wohnsitz) hinterlegen. Sie können es auch zu Hause oder bei Freunden hinterlegen. Beachten Sie dabei nur, dass es möglich ist, dass Ihr Testament versehentlich nicht mehr auffindbar ist. Bewahren Sie Ihr Testament nicht im Bankschließfach auf, da erst mit Vorlage des Erbscheins die Bank Ihr Schließfach öffnet.

Muss das Testament notariell beglaubigt sein?

Nein. Eine notarielle Beglaubigung ist nicht notwendig.

Erbschein

Sie haben geerbt?

Wir beantragen mit Ihnen den Erbschein beim Nachlassgericht und erledigen die sonstigen notwendigen Formalitäten. Wir helfen Ihnen auch –falls erwünscht- bei der vollständigen Abwicklung des Nachlasses (Kündigung sämtlicher Verträge des Erblassers, Regelung der Bankangelegenheiten und Abwicklung von Lebensversicherungen, Kündigung und Räumung der Wohnung des Erblassers, Antrag auf Berichtigung des Grundbuches, Veräußerung von Immobilien und sonstigen Nachlassgegenständen). Der Nachlass ist verschuldet? Wir ermitteln Aktiva und Passiva des Nachlasses und prüfen, ob Sie aus wirtschaftlichen Gründen die Erbschaft ausschlagen müssen.

Gesetzliche Erbfolge

Wer ist gesetzlicher Erbe?

Sie haben kein Testament oder eine andere letztwillige Verfügung getroffen? Dann gilt nach Ihrem Tode die gesetzliche Erbfolge. Die gesetzlichen Erben erster Ordnung sind: Ihre Abkömmlinge: Ihre Kinder, adoptierte Kindern und auch nichteheliche Kinder sind als gesetzlichen Erben erster Ordnung angesehen. Ist ein Kind vor Ihnen verstorben und hat es eigene Kinder (Enkel), dann treten diese an die Stelle Ihrer Kinder. Hinterlässt Ihr verstorbenes Kind keine Enkelkinder, dann wächst sein Anteil den übrigen Erben an (Anwachsung). Erben zweiter Ordnung: Sind bei Ihrem Tod keine Abkömmlinge (Kinder, Enkel, Urenkel) vorhanden, dann erben Ihre Eltern und, wenn diese bereits verstorben sind, Ihre Geschwister. Die Erben der dritten Ordnung sind:  Ihre Großeltern, Tanten, Onkel, Cousinen und Cousins.

Miterben

Was ist Erbgemeinschaft -Miterben?

Hinterlassen Sie mehrere Erben, dann kommt es im Falle Ihres Todes zu einer Erbengemeinschaft, wenn Sie kein Testament oder keinen Erbvertrag errichtet haben, der von der gesetzlichen Regelung abweicht. Jedem Miterben steht entsprechend seiner Erbquote ein Anteil am Gesamtnachlass zu. Die Miterben können nur gemeinschaftlich über den Nachlass verfügen. Einigen sich die Miterben nicht über eine Auseinandersetzung des Nachlasses bzw. über die Verteilung der Nachlassgegenstände, so kann dies nur im Wege einer gerichtlichen Auseinandersetzung erfolgen. Haben Sie Miterben, die sich nicht besonders gut verstehen, ist der Streit vorprogrammiert.

Wer bekommt einen Pflichtteil?

Sie können Ihre gesetzlichen Erben durch Testament enterben. Das bedeutet nicht, dass der „Enterbte“ nichts erhält.  Ihm steht ein sog. Pflichtteilsanspruch zu (§ 2303 BGB). Das Pflichtteilsrecht steht dem Ehegatten, dem eingetragenen gleichgeschlechtlichen Lebenspartner, und den Abkömmlingen zu. Sind keine Abkömmlinge vorhanden, dann haben auch Ihre Eltern ein Pflichtteilsrecht. Nicht pflichtteilsberechtigt sind dagegen die Geschwister und entferntere Verwandte. Der Pflichtteilsanspruch beträgt: die Hälfte des gesetzlichen Erbteils.

Was ist, wenn der Verstorbene vor seinem Tod alles verschenkt hat?

Geschenke werden wie folgt bei der Berechnung des Pflichtteilsanspruchs berücksichtigt: Geschenke die einem Jahr vor dem Erbfall erfolgt sind, werden in voller Höhe berücksichtigt. Ist zwischen Erbfall und Schenkung mehr als ein Jahr vergangen, mindert sich der zu berücksichtigende Schenkungswert um 10 % für jedes volle Jahr. Ist die Schenkung also länger als 10 Jahre vor dem Erbfall erfolgt, so wird sie nicht mehr berücksichtigt.

Wie kann ich die Geltendmachung des Pflichtteils verhindern?

Gegen die Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen hilft nur ein lebzeitiger Pflichtteilsverzicht des gesetzlichen Erbens. In der Regel wird hierfür eine Entschädigung an den Enterben zu zahlen sein.

Erbauseinandersetzung

Erbauseinandersetzung

Hier finden Sie in Kürze Informationen zum Thema Erbauseinandersetzung.

Erbvertrag

Erbvertrag

Neben dem Testament steht als weitere Möglichkeit, seinem letzten Willen Ausdruck zu verleihen, der notariell beurkundungspflichtige Erbvertrag. Der Abschluss eines Erbvertrages ist nur in seltenen Fällen notwendig und angeraten.

Erbrecht des Ehegatten

Erbrecht des Ehegatten

Hier finden Sie in Kürze Informationen zum Thema Erbrecht des Ehegatten.

Vorsorgevollmacht

Warum eine Vorsorgevollmacht rechtzeitig erstellen?

Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmen Sie einen Bevollmächtigten, der für den zukünftigen Fall Ihrer Hilfsbedürftigkeit (Krankheit, Behinderung) wichtige Entscheidungen für Sie treffen kann.

Welchen Umfang hat die Vollmacht?

Sie bestimmen den Umfang. Sie können Ihren Bevollmächtigten dabei sowohl für alle Vermögensangelegenheiten (Besorgungen des täglichen Lebens, Bankgeschäfte) als auch für die Abwicklung aller Angelegenheiten in Gesundheitsfragen  (Auswahl von Krankenhäusern, Pflegediensten) beauftragen. Die Vollmacht kann auch Entscheidungen zu Einwilligungen bzw. Nichteinwilligung, Widerruf von Einwilligungen in Untersuchungen, Heilbehandlungen, einen ärztlichen Eingriff oder auch Unterbringungen und Freiheitsentziehungen gestatten.

Muss ich die Vollmacht schriftlich verfassen?

Sie sollten dies unbedingt machen. So vermeiden Sie Auseinandersetzungen über den Inhalt der Bevollmächtigung. Zum anderen bedürfen bestimmte Handlungen den schriftlichen Nachweis der Vollmacht.

Vertreten meine Kinder oder mein Partner mich automatisch?

Nein. Jeder muss ausdrücklich einen Vertreten benennen. Bei Kindern unter 18 Jahren sind die Eltern der Vertreter. Sie können sich Ihren Wunsch-Vertreter auswählen. Besprechen Sie dies nur mit der Person, damit Sie auch wissen, ob diese Person Ihre Vertretung übernehmen möchte.

Gilt die Vollmacht ab sofort?

Ja. Der Bevollmächtigte kann mit der Originalvollmacht sofort tätig werden. Er sollte den Aufenthaltsort kennen. Sie sollten ein Exemplar in Ihrer Geldbörse mit sich führen. Bei plötzlichem Unfall oder Erkrankung wird diese unverzüglich gesichtet und beachtet.

Wie viele Vollmachten kann ich ausstellen?

So viele zu möchten. Sie sollten allerdings den Kreis gering halten. Möchten Sie eine bestimmte Reihenfolge festlegen können Sie dies in einem separaten Schreiben festlegen.

Wie kann ich die Vollmacht widerrufen?

Zunächst sollten Sie sich alle ausgehändigten Vollmachten, die nicht mehr Ihrem Willen entsprechen, aushändigen lassen und können dann eine neue schriftlich formulieren.

Kann ich die Vollmacht aufteilen?

Ja. Sie können bestimmen, dass einer die Vermögensangelegenheiten erledigt und ein anderer die Gesundheitsfragen.

Bankvollmacht?

Grundsätzlich gilt auch diese Vollmacht gegenüber der Bank. Die Banken haben in der Regel vorgedruckte Formulare, die Sie zur Vereinfachung nutzen sollten um zeitliche mögliche Verzögerungen zu vermeiden.

Was ist, wenn ich niemanden bevollmächtige?

Das Gericht wird Ihnen dann einen Betreuer an die Seite stellen, den Sie nicht kennen und der Sie nicht kennt. Dieser wird alle Fragen entscheiden. Ob dabei Ihr Wille wirklich Beachtung findet, ist fraglich.

Was ist eine Betreuungsverfügung?

Findet sich keine geeignete vertrauenswürdige Person, der eine Vorsorgevollmacht ausgestellt werden kann, gibt es noch die Möglichkeit, eine Betreuungsverfügung abzufassen. Hier können Sie letztlich dasselbe wie in einer Vorsorgevollmacht regeln, also

eine Person vorschlagen, die für den Fall, dass Sie aufgrund einer körperlichen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können, vom Betreuungsgericht zum Betreuer bestellt werden soll. Gleichzeitig können Sie auch. Anweisungen an den Betreuer geben, auf was dieser bei seiner Betreuung besonders achten soll, welche Pflegedienste beauftragt werden sollen, etc. Der Unterschied zu einer Vorsorgevollmacht liegt darin, dass der Betreuer vom Betreuungsgericht ernannt wird und zumindest formell einer weitreichenden Kontrolle durch dieses unterliegt. Nachteilig ist, dass das Betreuungsgericht an Ihren Betreuervorschlag nicht gebunden ist, sofern es die vorgeschlagene Person für ungeeignet hält. Es kann also eine völlig fremde Person zum Betreuer eingesetzt werden.

Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung?

Schon vor dem Beginn der Betreuung steht immer erst ein Betreuungsverfahren vor dem Betreuungsgericht. Zudem muss der Betreuer bei weit mehr Entscheidungen die Genehmigung des Betreuungsgerichts einholen als ein Bevollmächtigter. Ob dies ein Vor- oder Nachteil ist liegt bei jedem Fall anders. Die Vorsorgevollmacht hat demgegenüber eine höhere Flexibilität und weniger Bürokratie. Der Bevollmächtigte wird im Ernstfall sofort tätig, ein betreuungsgerichtliches Verfahren muss nicht eingeleitet werden. Wollen Sie den Bevollmächtigten überwachen lassen, können Sie einen sogenannten Kontrollbevollmächtigten zusätzlich ernennen.

Patientenverfügung

Warum Patientenverfügung rechtzeitig erstellen? Was regelt eine Patientenverfügung?

Mit einer Patientenverfügung halten Sie Ihre Behandlungswünsche, für den Fall, dass Sie diese aufgrund von Bewusstlosigkeit oder längerem Koma nicht mehr zum Ausdruck bringen können, schriftlich fest. Sie können den Wunsch nach einer medizinischen Maximalbehandlung ebenso niederschreiben, wie z.B. den Wunsch, ab einem bestimmten Zeitpunkt, keine lebenserhaltenden Maßnahmen zu erhalten. Haben Sie keine Patientenverfügung können die Ärzte über Ihren weiteren Fortgang bestimmen. Ihre Familienangehörigen oder Freunde können dann nur mit Hilfe der Gerichte versuchen, eventuelle Maßnahmen, die Sie nicht gewünscht hätten, zu unterbinden. Dies ist sehr langwierig und der Ausgang ist nicht bestimmbar.

Muss ich einzelne Krankheiten aufzählen?

Das ist nicht zu empfehlen. Je mehr Sie konkret benennen und dadurch nicht benennen könnte dies dazu führen, dass Ihre Verfügung falsch ausgelegt wird.

Ist meine Wille verbindlich?

Was ist, wenn der Arzt sich nicht an meinen Willen hält?

Dann macht er sich strafbar wegen Körperverletzung.

Muss eine Patientenverfügung schriftlich erfolgen?

Sie muss schriftlich erfolgen.

Kann ich meine Verfügung widerrufen?

Das ist jederzeit möglich. Sollten Sie bereits erkrankt sein, können Sie diese auch jederzeit widerrufen, solange Sie noch „Herr Ihres Geistes sind“.

Muss ich meine Patientenverfügung immer erneuern?

Nein. Sie sollten sich diese allerdings nach größeren Zeitabschnitten anschauen und überprüfen, ob dies immer noch Ihr Wille ist. Insbesondere nach Ausbruch einer schweren Erkrankung könnte Ihre Verfügung nicht mehr aktuell Ihrem Wunsch entsprechen. Dann können Sie diese aktualisieren.

Was wir für Sie tun können: