Ein unbefristeter Arbeitsvertrag ist auf eine unbestimmte Dauer geschlossen. Ihr unbefristeter Arbeitsvertrag kann durch eine ordentliche Kündigung oder durch eine fristlose Kündigung beendet werden.
Wie kommt ein unbefristeter Arbeitsvertrag zustande?
Ein unbefristeter Arbeitsvertrag kann schriftlich oder mündlich zustande kommen. Ihr Arbeitsverhältnis ist auch ohne Schriftform wirksam.
Wird kein schriftlicher Arbeitsvertrag geschlossen, ist Ihr Arbeitgeber verpflichtet, Ihnen binnen eines Monats nach dem vereinbarten Beginn des Arbeitsverhältnisses eine Niederschrift der wesentlichen Arbeitsvertragsbedingungen auszuhändigen (Nachweisgesetz der für ein Arbeitsverhältnis geltenden wesentlichen Arbeitsbedingungen).
Befristeter Arbeitsvertrag
Was ist ein zeitlich befristeter Arbeitsvertrag?
Ein zeitlich befristeter Arbeitsvertrag endet nicht durch eine Kündigung, sondern durch Zeitablauf. Ihr Vertrag endet mit einem bestimmten Datum.
Was ist ein zweckbefristeter Arbeitsvertrag?
Wenn Sie einen zweckbefristeten Arbeitsvertrag vereinbart haben endet Ihr Arbeitsverhältnis nicht zu einem Zeitpunkt, sondern mit dem Eintritt eines künftigen Ereignisses (zB.: Einstellung während der Elternzeit, Einstellung zur Vertretung eines erkrankten Kollegen).
Wann endet ein zweckbefristetes Arbeitsverhältnis?
Gemäß § 15 Abs.2 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) endet ein zweckbefristeter Arbeitsvertrag mit Erreichen des Zwecks, frühestens aber zwei Wochen nach Zugang der schriftlichen Unterrichtung des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber über den Zeitpunkt der Zweckerreichung.
Sollten Sie zur Vertretung eines abwesenden Kollegen (zB.: Erkrankung) zweckbefristet eingestellt worden sein, so muss Ihr Arbeitgeber Ihnen gegenüber schriftlich anzeigen, dass der Kollege wieder da ist und der Zweck erreicht ist. Erst 2 Wochen nach der Anzeige durch Ihren Arbeitgeber endet das Arbeitsverhältnis. Es reicht nicht aus, dass der vertretene Kollege wieder da ist.
Ein befristeter Arbeitsvertrag zur Vertretung eines Arbeitnehmers während der Elternzeit kann bei vorzeitiger Beendigung der Elternzeit von Ihrem Arbeitgeber unter Einhaltung einer Frist von mindestens drei Wochen, jedoch frühestens zum Ende der Elternzeit, gekündigt werden. Das Kündigungsschutzgesetz ist in diesem Fall nicht anzuwenden (§ 21 Abs. 4 und 5 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz).
Kann ein befristeter Arbeitsvertrag vorzeitig gekündigt werden?
Eine ordentliche Kündigung ist während der Laufzeit des Vertrages gemäß § 15 Abs.3 TzBfG ausgeschlossen, es sei denn, Sie haben eine Kündigungsmöglichkeit vertraglich vereinbart oder diese ist in einem anwendbaren Tarifvertrag vorgesehen.
Eine außerordentliche Kündigung des Vertrags aus wichtigem Grund ist immer möglich.
Wann sind befristete Arbeitsverträge zulässig? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Befristete Arbeitsverträge müssen gemäß § 14 Abs.4 TzBfG
- schriftlich vereinbart werden, damit die Befristung wirksam ist.
- bei Einer schriftlich vereinbarten Zeitbefristung zusätzlich:
- -ein Sachgrund gemäß § 14 Abs.1 TzBfG vorliegt oder
- – wenn die Befristung höchstens zwei Jahre beträgt (§ 14 Abs.2 TzBfG).
- bei einer schriftlich vereinbarten Zweckbefristung zusätzlich:
- -ein Sachgrund gemäß § 14 Abs.1 TzBfG vorliegt.
Enthält Ihr Arbeitsvertrag keinen sachlichen Grund, so darf Ihr Arbeitgeber Ihren Arbeitsvertrag höchstens für die Dauer von zwei Jahren zulässig begrenzen.
Haben Sie in Ihrem Arbeitsvertrag wirksam einen Sachgrund vereinbart, ist es zulässig, befristete Arbeitsverhältnisse auch mehrfach hintereinander und zeitlich unbeschränkt zu vereinbaren, eine sogenannte „Kettenbefristung“.
Wann ist ein befristeter Arbeitsvertrag durch einen Sachgrund gerechtfertigt?
Ein sachlicher Grund für eine Zeit- oder Zweckbefristung liegt gemäß § 14 Abs.1 TzBfG insbesondere vor, wenn
- der betriebliche Bedarf an der Arbeitsleistung nur vorübergehend besteht,
- die Befristung im Anschluss an eine Ausbildung oder ein Studium erfolgt, um den Übergang des Arbeitnehmers in eine Anschlussbeschäftigung zu erleichtern,
- der Arbeitnehmer zur Vertretung eines anderen Arbeitnehmers beschäftigt wird,
- die Eigenart der Arbeitsleistung die Befristung rechtfertigt,
- die Befristung zur Erprobung erfolgt,
- in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe die Befristung rechtfertigen,
- der Arbeitnehmer aus Haushaltsmitteln vergütet wird, die haushaltsrechtlich für eine befristete Beschäftigung bestimmt sind, und er entsprechend beschäftigt wird oder
- die Befristung auf einem gerichtlichen Vergleich beruht.
Liegt ein solcher Sachgrund vor, ist eine Zeit- oder Zweckbefristung wirksam.
Die Aufzählung ist nur exemplarisch und nicht abschließend. Ihr Arbeitgeber kann auch unter anderen Umständen befristen.
Wie lange kann eine Kettenbefristung wirksam vereinbart werden?
Eine zeitliche Höchstgrenze für die Gesamtdauer der hintereinander geschalteten Zeitverträge gibt es nicht.
Wann können Sie als Arbeitnehmer gegen eine Kettenbefristung vorgehen?
Wenn Sie längere Zeit hintereinander mit erneuerten, hintereinander vereinbarten Sachgrundbefristungen beschäftigt sind, sollten Sie prüfen, ob Ihr Arbeitsvertrag nur scheinbar befristet, tatsächlich aber ein unbefristeter Vertrag ist.
Für die Wirksamkeit kommt es auf den Sachgrund für die letzte Befristung an. Sie müssen Gründe für die Unwirksamkeit der zuletzt vereinbarten Befristung finden. Nur diese ist ausschlaggebend.
Nach der aktuellen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) ist nicht mehr gleichgültig, ob Sie lediglich für drei oder vier Jahre oder aber zehn oder zwölf Jahre lang hintereinander befristet beschäftigt sind.
Mit zunehmender Anzahl der hintereinander geschalteten, auf Sachgründe gestützten Befristungen und mit zunehmender Dauer der gesamten Vertragszeit, steigt die Wahrscheinlichkeit dafür, dass Ihr Arbeitgeber die gesetzlich gegebene Befristungsmöglichkeit missbräuchlich eingesetzt hat.
Das BAG hat 2013 zugunsten der Arbeitnehmer entschieden, dass bereits ab einer Gesamtdauer des Arbeitsverhältnisses von sechs bis sieben Jahren eine Missbrauchskontrolle vorgenommen werden muss (BAG, Urteil vom 13.02.2013, 7 AZR 225/11).
Sind Sie mehr als sechs Jahre oder sieben Jahre lang auf der Grundlage Sachgrund- Befristung angestellt, sollte Sie prüfen von einem Anwalt prüfen lassen, ob eine Befristungskontrollklage ratsam ist.
Welche Folgen hat eine unzulässige Befristung?
Der befristete Arbeitsvertrag gemäß § 16 TzBfG gilt als auf unbestimmte Zeit geschlossen. Er kann von Ihrem Arbeitgeber frühestens zum vereinbarten Ende ordentlich gekündigt werden, falls nicht nach § 15 Abs.3 TzBfG die ordentliche Kündigung zu einem früheren Zeitpunkt möglich ist.
Ist die Befristung allerdings nur wegen Verstoßes gegen das Schriftformerfordernis unwirksam, kann der Arbeitsvertrag auch vor dem vereinbarten Ende ordentlich gekündigt werden.
Was können Sie bei einer unzulässigen Befristung tun?
Sie können eine Befristungskontrollklage einreichen mit der Feststellung, dass das das Arbeitsverhältnis aufgrund der Befristung nicht beendet ist.
Sie müssen die Klage spätestens binnen drei Wochen nach dem vereinbarten Ende des befristeten Arbeitsvertrages erheben (§ 17 Satz 1 TzBfG). Wenn Sie diese Frist versäumen, was auch durch Stellung eines falschen Antrags geschehen kann, wird unwiderleglich vermutet, dass das Arbeitsverhältnis mit Ablauf der zuletzt vereinbarten Befristung endete.
Was passiert, wenn das befristete Arbeitsverhältnis, welches eigentlich beendet ist, tatsächlich fortgesetzt wird?
In der Arbeitspraxis geschieht es regelmäßig, dass Ihr Arbeitsvertrag beendet ist und Sie trotzdem weiter arbeiten. Hier gilt § 15 Abs.5 TzBfG: § 15 Ende des befristeten Arbeitsvertrags.
(5) Wird das Arbeitsverhältnis nach Ablauf der Zeit, für die es eingegangen ist, oder nach Zweckerreichung mit Wissen des Arbeitgebers fortgesetzt, so gilt es als auf unbestimmte Zeit verlängert, wenn der Arbeitgeber nicht unverzüglich widerspricht oder dem Arbeitnehmer die Zweckerreichung nicht unverzüglich mitteilt.“